Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Bonn: eBay-Bewertung "Vorsicht lieber woanders kaufen!" unzulässig

Die eBay-Bewertung "VORSICHT!!!! beide Steuergeräte defekt Vorsicht lieber woanders kaufen!" ist unzulässig (AG Bonn, Urt. v. 09.01.2013 - Az.: 113 C 28/12).

Der Beklagte erwarb über eBay zwei Steuergeräte von der Klägerin. Als der Beklagte meinte festzustellen, dass die Ware defekt war, gab er nachfolgende Bewertung ab:

"VORSICHT!!!! beide Steuergeräte defekt Vorsicht lieber woanders kaufen!"

Das Gericht bewertete diese Äußerung als unzulässig.

Ein Käufer dürfe zwar, wenn die Ware tatsächlich defekt sei, dies im Rahmen der Bewertung auch niederschreiben. Hier verknüpfe der Beklagte jedoch seine an sich zulässige Äußerung mit zweimal konkret ausgesprochenen Warnungen ("Vorsicht", Verwendung der Ausrufezeichen).

Dies erwecke den Eindruck, als habe die Klägerin bewusst defekte Geräte verkauft und sei auch nicht willens, kaputte Ware auszutauschen. Dies sei jedoch unstreitig nicht der Fall, so dass es sich insgesamt um eine unzulässige Äußerung handle.

Rechts-News durch­suchen

27. März 2026
Eine variable Bearbeitungspauschale bei kleinen Bestellungen muss nicht im Produktpreis stehen, wenn sie klar angegeben und vermeidbar ist.
ganzen Text lesen
27. März 2026
BGH verbietet Online-Plattform die Werbung für medizinisches Cannabis zur Vermittlung von Behandlungen.
ganzen Text lesen
25. März 2026
Ein Online-Shop darf nur dann mit "nachhaltig & regional" werben, wenn er klar erklärt, was diese Begriffe konkret bedeuten.
ganzen Text lesen
25. März 2026
Unternehmen dürfen Online-Kündigungen nicht durch irreführende Hinweise oder technische Fehlermeldungen behindern.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen