In einer eBay-Anzeige für den Verkauf eines deutschen Kraftfahrzeugs muss der Hinweis enthalten sein, dass nur schwedische Fahrzeugpapiere vorliegen. Der Käufer ist nicht verpflichtet, von sich aus nachzufragen, ob deutsche Zulassungspapiere vorhanden sind <link http: www.online-und-recht.de urteile hinweispflicht-auf-auslaendische-fahrzeugpapiere-in-ebay-kfz-verkaufsanzeige-54-c-295-10-amtsgericht-eisenach-20110929.html _blank external-link-new-window>(AG Eisenach, Urt. v. 29.09.2011 - Az.: 54 C 295/10).
Bei dem Kläger handelte es sich um den Verkäufer eines Oldtimers, der seinen Mercedes über eBay an den Beklagten verkauft hatte. In der eBay-Anzeige war kein Hinweis enthalten, dass das Auto nur über schwedische Fahrzeugpapiere verfügte. Als der Beklagte dies bei Abholung des Wagens feststellte, verweigerte er die Annahme des Wagens und trat von dem Vertrag zurück.
Das Gericht bejahte die Möglichkeit des Rücktritts.
Verfüge ein Fahrzeug nicht über deutsche Zulassungspapiere, stelle dies ein behördliches Hindernis dar und somit einen Rechtsmangel. Dieser rechtfertige einen Rücktritt.
Der Kläger hätte bereits in der eBay-Verkaufsanzeige darauf hinweisen müssen, dass der Wagen nur über die schwedischen Fahrzeugpapiere verfüge. Der Beklagte als Käufer sei nicht verpflichtet, in Bezug auf diesen Punkt noch einmal "nachzuhaken". Zumal der Wagen ein deutsches Fabrikat sei, über eine deutsche Webseite angeboten und von einem deutschen Anbieter verkauft worden sei. Der Beklagte habe keinerlei Anhaltspunkt gehabt, skeptisch zu werden und sich bei dem Kläger über die Fahrzeugpapiere zu informieren.