Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Aachen: Einbeziehung von AGB im B2B-Bereich durch Online-Platzierung

Nach Ansicht des AG Aachen <link http: www.online-und-recht.de urteile einbeziehung-von-agb-im-b2b-bereich-mittels-blosser-bereitstellung-auf-online-plattform-amtsgericht-aachen-20160726 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.07.2016 - Az.: 113 C 8/16) werden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im B2B-Bereich auch dann wirksam mit einbezogen, wenn sie lediglich online bereitgestellt werden.

Im vorliegenden Fall wurde der Vertrag zwischen den Unternehmen telefonisch, also mündlich, geschlossen. In dem Telefonat wurde darauf hingewiesen, dass in den Vertrag die klägerischen AGB einbezogen werden sollten ("...finden Sie unsere AGB ... auf ...").

Dies reicht nach Meinung des AG Aachen aus, um die AGB Vertragsbestandteil werden zu lassen.

Bei Vertragsschlüssen zwischen Unternehmen sei es nicht erforderlich, dass die AGB direkt vorliegen würden. Es reiche vielmehr aus, dass eine Partei ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hinweise und dem anderen ermögliche, in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis zu erlangen.

Dies sei hier gegeben, da die AGB der Online-Plattform der Klägerin bereitgetellt worden seien und somit die Beklagten sich ihren Inhalt Inhalt anschauen konnte.

Rechts-News durch­suchen

03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
In einem Online-Shop ist eine Countdown-Uhr beim Online-Rabatt ohne spätere Preisänderung nicht zwingend irreführend.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen