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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Einstweilige Verfügung gegen The Archive AG wg. unberechtigter Streaming-Abmahnungen: VOLLTEXT

Die einstweilige Verfügung des LG Hamburg  <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 19.12.2013 - Az.: 310 O 460/13), die  wegen der aktuellen Streaming-Abmahnungen gegen The Archive AG erlassen wurde, liegt nun im Volltext vor.

Beantragt wurde, keine weiteren Abmahnungen mehr zu verschicken. Antragsgegner waren dabei auf Beklagtenseite The Archive AG selbst und die sie vertretenen Rechtsanwälte Ullmann + Collegen genannt.

Das LG Hamburg hat eine Haftung von The Archive AG bejaht. Dabei lässt das Gericht bewusst eine Vielzahl von Fragen (urheberrechtliche Einordnung von Streaming; Rechtsmissbrauch wegen Massenabmahnungen?; Datenschutzverletzungen wg. IP-Adressen?) offen. Bereits aus zwei anderen, formalen Gründen erachten die Robenträger die Abmahnungen als unzulässig.

Zum einen sei das Unterlassungsbegehren in der Abmahnung viel zu weitgehend. Es erstrecke sich auch auf Fälle, bei denen keine offensichtlich rechtswidrige Vorlage verwendet worden sei und somit gesetzliche Ausnahmetatbestände greifen würden.

Zum anderen sei in dem Schreiben nicht genannt, wie der abgemahnte User hätte erkennen können, dass es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelte. Dies wäre aber erforderlich gewesen.

Daher handle es sich um unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen, die einen Unterlassungsanspruch auslösen würden.

Die von The Archiv AG beauftragten Rechtsanwälte Ullmann + Collegen würden hingegen nicht haften. Denn sie hätten keine eigenen Schutzrechtsverwarnungen ausgesprochen, sondern seien nur im Rahmen ihres Auftrages für ihre Mandantin tätig geworden.

Tatsachen, die eine rechtswidrige Zusammenarbeit zwischen The Archiv AG und den Anwälten belegen könnten, seien nicht vorgelegt worden.

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