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Kategorie: Onlinerecht

AG Hannover: Streaming eines illegal veröffentlichten Films erlaubt

Das Streaming eines illegal veröffentlichten Films ist nach Ansicht des AG Hannover erlaubt (AG Hannover, Urt. v. 27.05.2014 - Az.: 550 C 13749/13).

Es ging um die bekannten RedTube-Abmahnungen. Ein Betroffener hatte negative Feststellungsklage erhoben.

Das AG Hannover entschied nun, dass auch das Streaming-Ansehen eines illegal veröffentlichten Films nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Die Kontrolle, ob eine rechtmäßige Nutzung vorliege dürfe nicht gänzlich dem Betroffenen auferlegt werden. Denn der Nutzer eines Videostreams habe in der Regel keine Möglichkeit der Kontrolle, ob der Film rechtmäßig öffentlich zugänglich gemacht wurde. Es hinge somit vom Zufall ab, ob der Nutzer eine Urheberrechtsverletzung beginge oder nicht. 

Darüber hinaus vertritt das Gericht die Ansicht, dass durch das Vervielfältigungsrecht zum privaten Gebrauch <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __53.html _blank external-link-new-window>(§ 53 UrhG) gedeckt sei. Zulässig sei zwar nur, wenn keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wurde.

Eine solche Offensichtlichkeit sei hier nicht erkennbar. Eine offensichtlich
rechtswidrige Vorlage könne nur nur dann angenommen werden, wenn eine rechtmäßige Veröffentlichung vernünftigerweise ausgeschlossen werden könne bzw. an der Rechtswidrigkeit keine ernsthaften Zweifel bestünden.

Beim Streaming könne dies allenfalls dann gelten, wenn aktuelle Kinofilme oder Fernsehserien bereits vor oder kurz nach dem offiziellen Kinostart bzw. vor der Erstausstrahlung im deutschen Fernsehen online kostenlos angeboten würden.

Etwas anderes ergebe sich auch dann nicht, wenn die betreffende Webseite, die Inhalte anbiete, über kein (ordnungsgemäßes) Impressum verfüge.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Derzeitig wird von manchen Anwälten gebetsmühlenartig behauptet, der EuGH hätte vor kurzem in seiner Entscheidung <link http: www.dr-bahr.com news cache-beim-surfen-ist-rechtmaessige-urheberrechts-nutzung.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.06.2014 - Az.: C-360/13) Streaming generell - auch solches von urheberrechtswidrigen Dateien - erlaubt. Diese Aussage ist ein Wunschtraum, nicht mehr. Der EuGH hat sich vielmehr lediglich zur Frage geäußert, ob Caching eine urheberrechtliche Vervielfältigungshandlung im juristischen Sinne ist - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Alles weitere ist Kaffeesatzleserei der Betroffenen.

Daher bleibt die vorliegende Entscheidung des AG Hannover weiterhin interessant und relevant. Denn die Frage, ob das Streaming von urheberrechtswidrigen Dateien nun erlaubt ist oder nicht, bleibt damit auch zukünftig umstritten.

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