In einem aktuellen Beschluss hat das LG Ingolstadt <link http: www.online-und-recht.de urteile verstoss-gegen-impressumspflicht-wettbewerbswidrig-1-hk-o-105-12-landgericht-ingolstadt-20120206.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 06.02.2012 - Az.: 1 HK O 105/12) noch einmal bekräftigt, dass ein fehlendes Impressum auf einer Webseite einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
Die Beklagte hatte auf ihrer Webseite im Impressum nicht die Registernummer, die Eintragungsbehörde und den Sitz der Eintragungsbehörde angegeben.
Die Richter des LG Ingolstadt stuften dies als wettbewerbswidrigen Rechtsverstoß ein.