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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Fernabsatzrechtliche Musterbelehrung zum Wertersatz zulässig

Trotz der gegenteiligen europäischen Rechtsprechung ist die gesetzliche Musterbelehrung zur fernabsatzrechtlichen Wertersatzpflicht ausreichend und wettbewerbsgemäß, so das LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile gesetzliche-musterbelehrung-zur-wertersatzpflicht-im-fernabsatz-ausreichend-38-o-129-09-landgericht-duesseldorf-20100512.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.05.2010 - Az.: 38 O 129/09).

Seitdem der EuGH sein Grundlagen-Urteil <link news kein-genereller-wertersatz-bei-fernabsatzrecht.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.09.2009 - Az.: C 489/07) zum Wertersatz bei Fernabsatzgeschäften getroffen hat, wird kontrovers diskutiert, ob ein weiterer Grund vorliegt, der die deutsche Muster-Widerrufsbelehrung - übrigens auch die, die erst zum 11.06.2010 in Kraft tritt - rechtswidrig werden lässt. Die europäische Entscheidung hat jedenfalls den nationalen Gesetzgeber dazu animiert, die gesetzlichen Bestimmungen zu überarbeiten. Bereits jetzt ist klar, dass die Muster-Widerrufsbelehrung, die ab dem 11.06.2010 gilt, geändert werden muss. Das Gesetzgebungsverfahren ist bereits eingeleitet.

In diesem Spannungsfeld haben nun die Düsseldorfer Richter geurteilt, dass die nationale Widerrufsbelehrung nun doch nicht rechtswidrig ist.

Die verwendete Wertersatz-Klausel entspreche den gesetzlichen Vorgaben und stelle lediglich einen Hinweis dar wie nach Auffassung des Unternehmers eine Ersatzpflicht eindeutig zu vermeiden sei. Zudem heiße es in der Klausel ausdrücklich, dass nur "gegebenenfalls", also eben nicht in jedem Fall, Wertersatz zu leisten sei.

Schließlich spreche gegen einen Wettbewerbsverstoß der Klägerin, dass sie eine Musterbelehrung des Verordnungsgebers verwendet habe. Denn grundsätzlich müsse ein Marktteilnehmer nicht die Richtigkeit der in staatlichen Verordnungen geregelten Normen in Frage stellen.

 

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