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Kategorie: Urheberrecht

OLG Brandenburg: Gewerbliche Aufnahmen von Sanssouci ohne Gebührenzahlung an Stiftung zulässig

Das gewerbliche Fotografieren des Schlosses Sanssouci ist zulässig, die Stiftung "Preußische Schlösser und Gärten" darf keine Zahlung eines Entgeltes für die Aufnahmen verlangen, so das OLG Brandenburg <link http: www.online-und-recht.de urteile gewerbliches-fotografieren-des-schlosses-sanssouci-erlaubt-5-u-12-09-oberlandesgericht-brandenburg-20100218.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.02.2010 - Az.: 5 U 12/09).

Die Vorinstanz - das LG Potsdam <link http: www.online-und-recht.de urteile mitstoererhaftung-von-bildportalen-im-internet-landgericht-potsdam-20081121.html _blank>(Urt. v. 21.11.2008 - Az.: 1 O 175/08) - hatte noch entschieden, dass die Stiftung das Fotografieren verbieten darf, vgl. die <link record:tt_news:3226>Rechts-News v. 06.01.2009.

Nun haben die OLG-Richter in der Berufung gerurteilt, dass die Stiftung doch kein Knips-Verbot aussprechen dürfe.

Denn eine Stiftung könne, anders als ein Privateigentümer, keine Vorkehrungen treffen, den Zugang zu den öffentlichen Anlagen vollständig zu verbieten. Da es keine Einlasskontrollen gäbe oder sonstige Einschränkungen für den Besucher, dürfe dieser die Anlage auch ohne weiteres betreten.

Insofern könne sie es den gewerblichen Fotografen auch nicht verbieten, das Schloss zu fotografieren und den wirtschaftlichen Nutzen aus diesen Bildern zu ziehen. Eine Gebühr dürfe eine Stiftung dafür nicht verlangen.


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