Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Glücksspielrecht / Gewinnspielrecht

VG Frankfurt a.M.: Glücksspiel per SMS rechtlich verboten

Das VG Frankfurt a.M. <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile lotto-per-sms-nicht-zulaessig-7-k-1307-09-verwaltungsgericht-frankfurt_am_main-20090617.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 17.06.2009 - Az.: 7 K 1307/09) hat entschieden, dass die Vermittlung von Glücksspielen, bei denen die Teilnahme u.a. auch via SMS erfolgen kann, untersagt werden kann.

Es sei bei dieser Ausgestaltung nicht hinreichend sichergestellt, dass Minderjährige nicht doch teilnehmen könnten. Denn bei der eigentlichen Spielteilnahme, d.h. dem Verschicken der SMS, bestünde keine Altesverifikation mehr. 

Die glücksspielrechtlichen Regelungen verlangten jedoch eine solche Verifizierung, andernfalls könne - wie im vorliegenden Fall - keine Erlaubnis erteilt, sondern müsse vielmehr ein Verbot ausgesprochen werden.

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Wer in seiner Gaststätte illegales Glücksspiel duldet, verliert die behördliche Schankerlaubnis.
ganzen Text lesen
02. Juni 2026
Wer OASIS-Sperrabfragen bei Spielautomaten systematisch umgeht, gilt als unzuverlässig und verliert seine Erlaubnis zum Aufstellen von…
ganzen Text lesen
29. Mai 2026
Für eine vorläufige Kontopfändung (hier: Rückforderung von verlorenen Spieleinsätzen) dürfen auch Jahre alte Handlungen und vollstreckungshemmende…
ganzen Text lesen
05. Mai 2026
Greifautomaten mit "Mystery Packs" gelten als Gewinnspiel und dürfen nicht in einem 24-Stunden-Automatenkiosk aufgestellt werdeb,
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen