Gewinnspiele gegenüber Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern können rechtswidrig sein, so eine aktuelle Entscheidung des BGH <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile gewinnspiel-mit-attraktivem-gewinn-gegenueber-vermittlern-von-vorratsgesellschaften-unlauter-i-zr-14bundesgerichtshof--20090702.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 02.07.2009 - Az.: I ZR 147/06).
Die Beklagte errichtet Vorratsgesellschaften und lässt diese über Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer an interessierte Dritte vermitteln. Sie veranstaltete unter diesen Vermittlern ein Gewinnspiel, bei dem ein Smart Cabrio als Preis ausgelobt wurde.
Die BGH-Richter stuften dieses Spiel als wettbewerbswidrig ein.
Die betreffenden Berufsgruppen (Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) seien rechtlich verpflichtet, ihre Beratung alleine an den Interessen ihres Mandanten auszurichten.
Werde aber nun mit einem attraktiven Preis ein Gewinnspiel veranstaltet, bestünde die Gefahr, dass diese rechtliche Verpflichtung unterlaufen würde. Denn der Berater werde dadurch beeinflusst, sich mit anderen Angeboten nicht ebenso detailliert auseinander zu setzen oder bei Gleichwertigkeit zweier Angebote sich für jenes mit der Gewinnchance zu entscheiden.
Erst vor kurzem hatte das OLG Frankfurt a.M. <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile fluglinie-darf-keinen-buchungswettbewerb-unter-reisebueros-veranstalten-6-u-48-08-oberlandesgericht-frankfurt_am_main-20090430.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.04.2009 - Az.: 6 U 48/08) mit den gleichen Argumenten geurteilt, dass eine Fluglinie wettbewerbswidrig handelt, wenn sie gegenüber Reisebüros einen Buchungswettbewerb als Gewinnspiel auslobt.