Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Celle: Grundpreisangabe auch bei kosmetischen Produkten in Online-Shop

Auch bei kosmetischen Artikeln müssen Grundpreisangaben im Online-Shop erfolgen. Die Regelung des <link https: www.gesetze-im-internet.de pangv __9.html _blank external-link-new-window>§ 9 Abs.5 Nr.2 PAngVO, wonach die Pflicht, Grundpreise zu nennen, entfällt, ist restriktiv auszulegen und gilt nur für Produkte, die ausschließlich eine kurzfristige Änderung des äußeren Erscheinungsbildes bewirken <link http: www.online-und-recht.de urteile fehlende-grundpreisangabe-bei-kosmetischen-produkten-oberlandesgericht-celle-20170323 _blank external-link-new-window>(OLG Celle, Urt. v. 23.03.2017 - Az.: 13 U 158/16).

Die Beklagte betrieb einen Online-Shop und veräußerte dabei ein Haarwuchsserum und eine Anti-Falten-Creme. Eine Mitbewerberin rügte die fehlende Grundpreisangabe auf der Webseite. Die Beklagte argumentierte, es liege eine Ausnahmefall nach <link https: www.gesetze-im-internet.de pangv __9.html _blank external-link-new-window>§ 9 Abs.5 Nr.2 PAngVO vor, wonach bei 

"kosmetischen Mitteln, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel dienen"

die Grundpreisangabe-Pflicht entfällt.

Das OLG Celle hat beide Waren nicht als Kosmetikartikel im Sinne dieser Vorschrift angesehen. Grundsätzlich fielen nur Produkte unter diese Regelung, die kurzfristig eine Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes bewirken würden.

Da es sich um eine Ausnahmevorschrift handle, sei sie restriktiv anzuwenden. Daher müsse das Produkt einzig und allein diesen Effekt bewirken. Habe es noch andere Wirkungen, könne die Regelung nicht herangezogen werden.

Sowohl beim Haarwuchsserum als auch bei der Anti-Falten-Creme sahen die Richter <link https: www.gesetze-im-internet.de pangv __9.html _blank external-link-new-window>§ 9 Abs.5 Nr.2 PAngVO als nicht gegeben an.

Beim Haarwuchsserum fehle es an der Kurzfristigkeit der Verschönerung, denn laut der Prdouktbeschreibung würden erste Ergebnisse erst nach ca. 20 bis 24 Wochen sichtbar werden. 

Die Anti-Falten-Creme habe neben dem Verschönerungseffekt unstreitig auch pflegende Wirkung, so dass das Produkt unterschiedliche Wirkungen habe.

Rechts-News durch­suchen

02. Dezember 2024
Die Bewerbung eines veganen Getränks als „Eierlikör-Alternative“ ist unzulässig, da sie eine irreführende Verbindung zur geschützten Kategorie…
ganzen Text lesen
29. November 2024
CBD-Mundpflegesprays gelten als Lebensmittel und fallen daher unter das Verkaufsverbot der Düsseldorfer Allgemeinverfügung.
ganzen Text lesen
27. November 2024
Eine Online-Werbung mit "10-jähriger Garantie" ist irreführend, wenn Verbraucher nicht klar erkennen können, dass Teile des Produkts von der Garantie…
ganzen Text lesen
26. November 2024
Ein Onlineshop handelt irreführend, indem Kundenbewertungen mit Gewinnspiel-Anreizen erzeugt werden, ohne dies ausreichend kenntlich zu machen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen