Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Aschaffenburg: "Führerschein for free" - Online-Gewinnspiel einer Fahrschule irreführend

Wer eine Führerscheinausbildung als kostenlos bewirbt, aber anschließend versteckte Kosten auferlegt, wirbt irreführend und begeht einen Wettbewerbsverstoß.

Die Gewinnspielwerbung einer Fahrschule, die eine Führerscheinausbildung als vollständig kostenlos anpreist, obwohl Teilnehmer bestimmte Kosten selbst tragen müssen, ist irreführende und somit wettbewerbswidrig (LG Aschaffenburg, Urt. v. 09.07.2026 - Az. 13 O 76/25).

Die Wettbewerbszentrale ging gegen eine Fahrschule vor, die online und auf Instagram eine „komplette Führerscheinausbildung – FOR FREE!" verloste. In den Teilnahmebedingungen war jedoch festgehalten, dass der Gewinner die erste Rechnung zunächst selbst begleichen und die Gebühren für Prüforganisation und Behörden eigenständig tragen müsse.

Konkret hieß es:

"„(...) Wir verlosen eine komplette Führerscheinausbildung – FOR FREE! (...)

Teilnahmebedingungen: (...)
– Begleichung der ersten Rechnung (wird bei Gewinn natürlich zurückerstattet)
– Gewinn beinhaltet ALLE Kosten die in unserer Fahrschule während der Ausbildung anfallen.
– Kosten für Prüforganisation und Behörden müssen von der Gewinnerin oder Gewinner getragen werden.“

Auf Instagram fehlten diese Bedingungen vollständig. Dort fand sich lediglich der Hinweis „Link in der Bio".

Das Gericht untersagte die durchgeführte Gewinnspielwerbung. Die Ankündigung „komplette Führerscheinausbildung – FOR FREE!" irreführend sei, da der Gewinner gleichwohl Kosten vorstrecken und bestimmte Gebühren selbst tragen müsse.

Der Hinweis „Link in der Bio“ genüge diesen Anforderungen nicht. Es werde für die Nutzer nicht erkennbar, dass sich dort einschränkende Teilnahmebedingungen befinden.

Zudem verleite bereits der blickfangartig hervorgehobene Slogan zu einer Fehlvorstellung.

Eine nachträgliche Aufklärung über die verlinkten Seiten beseitige die Täuschungsgefahr nicht, da die Werbung bereits bei ihrer unmittelbaren Wahrnehmung täusche.

Nach Auffassung des Gerichts helfe auch der Inhalt der Teilnahmebedingungen nicht weiter, da unklar bleibe, was die erste Rechnung im Einzelnen umfasse und welche Höhe sie erreichen könne. Das Versprechen einer „kompletten” Ausbildung stehe zudem im Widerspruch zu den Hinweisen auf zusätzlich anfallende Prüf- und Behördengebühren:

“Zudem widerspricht der blickfangmäßige Text, es werde eine „komplette Führerscheinausbildung – FOR FREE!“ verlost, dem unter den Teilnahmebedingungen genannte Kostenaufwand für die Prüforganisation und die Behörden. Demgemäß war die Führerscheinausbildung – entgegen der blickfangmäßigen Bewerbung – gerade nicht „komplett“ kostenlos. Gerade dies durfte der angesprochene Verkehrskreis aber erwarten.”

Und weiter:

“Zudem widerspricht der blickfangmäßige Text, es werde eine „komplette Führerscheinausbildung – FOR FREE!“ verlost, dem unter den Teilnahmebedingungen genannte Kostenaufwand für die Prüforganisation und die Behörden. Demgemäß war die Führerscheinausbildung – entgegen der blickfangmäßigen Bewerbung – gerade nicht „komplett“ kostenlos. Gerade dies durfte der angesprochene Verkehrskreis aber erwarten.”

Rechts-News durch­suchen

14. Oktober 2026
Wer den Newsletter-Versand über Mailchimp abwickelt, muss sicherstellen, dass ausreichende Garantien für den Datentransfer in die USA bestehen.…
ganzen Text lesen
12. Oktober 2026
Wer Mitglieder eines Fitnessstudios durch das Durchschreiten eines Drehkreuzes zur Zustimmung zu Beitragserhöhungen drängt, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
07. Oktober 2026
Ein Energieunternehmen scheitert mit dem Versuch, einen klagebefugten Verband aus der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände streichen zu lassen.
ganzen Text lesen
05. Oktober 2026
Unklar formulierte AGB-Klauseln zur Preiserhöhung benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind deshalb unwirksam.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen