Der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile ebay-mitglied-haftet-fuer-wettbewerbsverstoesse-dritter-von-seinem-account-bundesgerichtshof--20090311.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.03.2009 - Az.: I ZR 114/06) hat entschieden, dass ein eBay-Mitglied für Wettbewerbsverstöße, die über seinen Account von Dritten begangen werden, haftet, wenn es die Zugangsdaten nicht hinreichend vor fremden Zugriffsmöglichkeiten gesichert hat.
Der Beklagte war bei dem Online-Auktionshaus eBay als Mitglied registriert. Seine Ehefrau versteigerte in einer Auktion über sein eBay-Konto ein Halsband, das eine Cartier-Fälschung war.
Durch diese Versteigerung sah sich der Markeninhaber in seinen Rechten verletzt und verlangte vom Beklagten Unterlassung.
Zu Recht wie die höchsten deutschen Zivilrichter entschieden.
Dem Beklagten sei das rechtswidrige Verhalten seiner Ehefrau zuzurechnen. Denn er habe nicht die erforderliche Sorgfalt an den Tag gelegt, um zu vermeiden, dass die Gattin Zugriff auf sein eBay-Konto habe. Andernfalls bestünde die erhebliche Gefahr, dass ein Verkäufer bzw. Käufer bei eBay nicht mehr hinreichend sicher identifiziert werden könne. Der Beklagte müsse sich daher so behandeln lassen als ob er selbst die Auktion durchgeführt habe.