Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter: Bußgeld-Verfahren gegen Facebook

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ein förmliches Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet. Hintergrund ist die anhaltende Praxis des weltweit größten sozialen Netzwerks, im Rahmen von Einladungs- und Synchronisierungsfunktionen die E-Mail- und Handy-Adressbücher seiner Nutzer auszuwerten. Dabei werden auch Daten von Nichtnutzern ohne deren Einwilligung erhoben, langfristig gespeichert und zu Vermarktungszwecken genutzt.

Hierzu der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar:

"Zu der Problematik der Nutzung von Daten Dritter haben uns in den letzten Monaten viele Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, die darüber besorgt sind, dass Facebook über ihre Adressen verfügt und Kenntnisse über ihre persönlichen Beziehungen hat. Wir halten das Speichern von Daten Dritter in diesem Zusammenhang für datenschutzrechtlich unzulässig.

Zwar verfügen auch andere soziale Netzwerke über derartige Friend-Finding-Funktionen, diese führen aber nicht dazu, dass die Daten von Personen, die nicht zum Nutzerkreis des jeweiligen sozialen Netzwerks gehören, dauerhaft gespeichert werden. Die Kontaktvorschläge, die Facebook in den Freundschaftseinladungen unterbreitet, geben durchaus Anlass zu der Vermutung, dass die aus den Adressbüchern der Nutzer erhobenen Daten auch zur Erstellung von Beziehungsprofilen von Nichtnutzern dienen.

Bei einer Zahl von mehreren Millionen Mitgliedern allein in Deutschland ist dies eine beunruhigende Vorstellung. Wir kritisieren zudem, dass den aus dem E-Mail-Adressbuch hochgeladenen Kontakten nur ein von Facebook vorgegebener Einladungstext zugesandt wird. Eine Zurechnung der Einladung zum Nutzer, von dem die Adressen stammen, ist daher zweifelhaft, und möglicherweise liegt dadurch bereits eine unzulässige Direktwerbung vor."

Die nunmehr eingeleitete Anhörung gibt Facebook im Rahmen des Bußgeldverfahrens die Möglichkeit, zu den Vorwürfen bis zum 11. August 2010 rechtlich Stellung zu nehmen.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Hamburg v. 07.07.2010

27. November 2023
Kein DSGVO-Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Scraping-Vorfälle bei Facebook, da es an einer spürbaren immateriellen Beeinträchtigung des Users…
ganzen Text lesen
21. November 2023
Kein DSGVO-Auskunftsanspruch bei Videoaufzeichnungen in S-Bahnen gegen das Beförderungsunternehmen, da das Begehren idR. unzumutbar ist.
ganzen Text lesen
10. November 2023
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummern (FIN) ist nur dann ausnahmsweise ein personenbezogenes Datum iSd. DSGVO, wenn ein Dritter die Möglichkeit zur…
ganzen Text lesen
08. November 2023
Videoüberwachung in Fitness-Studio (Herrenumkleide, Trainingsfläche und Aufenthaltsbereichs) unterliegt den strengen Anforderungen der DSGVO und ist…
ganzen Text lesen