Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Wuppertal: "Heilpraktiker für Psychotherapie" keine irreführende Berufsbezeichnung

Die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" ist keine irreführende Berufsbezeichnung, wenn die betreffende Person eine Heilpraktiker-Zulassung hat <link http: www.online-und-recht.de urteile heilpraktiker-fuer-psychotherapie-ist-keine-irrefuehrende-berufsbezeichnung-landgericht-wuppertal-20160331 _blank external-link-new-window>(LG Wuppertal, Urt. v. 31.03.2016 - Az.: 12 O 126/15).

Der Beklagte war Heilpraktiker und warb mit der Aussage, dass er "Heilpraktiker für Psychotherapie" sei.

Die Klägerin sah darin eine irreführende Werbung. Der Verkehr gehe bei dieser Art der Darstellung davon aus, dass der Beklagte neben seiner Heilpraktiker-Erlaubnis über eine Zusatzqualifikation im Bereich der Psychotherapie verfüge, was aber unstreitig nicht der Fall sei.

Das LG Wuppertal hat die Klage abgewiesen.

Die vom Kläger angenomme Verkehrserwartung teilte das Gericht nicht. Es sei nicht ersichtlich, dass der Verbraucher aufgrund der gewählten Bezeichnung davon ausgehe, dass der Beklagte neben seiner Heilpraktiker-Zulassung noch über weitere, besondere Zusatzqualifikation verfüge.

Vielmehr erziele die Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" die gleiche Wirkung wie die unstreitig erlaubte Bezeichnung "Heilpraktiker (Psychotherapie)". Der Verbraucher werde hier keine Unterschiede machen.

Rechts-News durch­suchen

28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wer mit einem durchgestrichenen UVP wirbt, ohne den günstigsten Preis der letzten 30 Tage zu nennen, täuscht Verbraucher über eine tatsächliche…
ganzen Text lesen
26. August 2026
Eine Krankenkasse darf Mitglieder, die kündigen möchten, nicht mit unzulässigen Geldversprechen vom Wechsel abhalten.
ganzen Text lesen
25. August 2026
Wer in den Schaufenstern seines Kiosks für Tabak- und E-Zigaretten wirbt, muss mit einem Werbeverbot rechnen. Denn ein Kiosk gilt im Zweifel nicht als…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen