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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Herstellergarantie "AppleCare" von Apple in erheblichem Umfang rechtswidrig

Die Herstellergarantie "AppleCare" von Apple ist in erheblichem Umfang rechtswidrig <link http: zap.vzbv.de apple-distribution-care-protection-lg-berlin-2014-11-28_15_o_601-12.pdf _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 28.11.2014 - Az.: 15 O 601/12).

Das LG Berlin hat 16 Klauseln in der Herstellergarantie "AppleCare" des bekannten US-Konzerns für unwirksam erklärt.

Kritikpunkt war dabei vor allem der Umstand, dass die Garantie weitestgehend die gesetzliche Gewährleistungsrechte ersetzen sollte. Dies stuften die Richter als überraschend ein, denn bei einer Garantie erwarte der Verbraucher, dass diese nicht anstatt, sondern zusätzlich neben den herkömmlichen gesetzlichen Rechten bestehen würde.

Auch Zusätze wie "soweit rechtlich zulässig" könnten die Unwirksamkeit einer Klausel nicht heilen, da der Verbraucher nicht beurteilen könne, ob eine Klausel nun rechtlich erlaubt sei oder nicht.

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