Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Zahlreiche Datenschutzbedingungen von Google rechtswidrig

Wie der verbraucherzentrale Bundesverband in einer <link http: www.vzbv.de _blank external-link-new-window>Pressemitteilung berichtet, hat das LG Berlin 25 Datenschutzklauseln von Google für rechtswidrig erklärt.

Etwa die Hälfte der Klauseln schränkte die Rechte der Nutzer ein. So behielt sich Google vor, sämtliche in den Diensten eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen und Anwendungen durch direkten Zugriff auf das jeweilige Gerät zu entfernen. Zwar sollte der User hierüber vorab informiert werden, jedoch aber nur, wenn dies "vernünftigerweise möglich" sei. Eine genaue Erklärung, was darunter zu verstehen war, gab es nicht.

Google ist nicht das einzige große Internet-Unternehmen, dessen Datenschutz-Bestimmungen in der letzten Zeit für rechtswidrig erklärt wurden. Auch <link http: www.dr-bahr.com news zahlreiche-datenschutz-klauseln-von-apple-rechtswidrig.html _blank external-link-new-window>Apple und <link http: www.dr-bahr.com news zahlreiche-agb-in-samsung-app-store-rechtswidrig.html _blank external-link-new-window>Samsung sind beispielsweise betroffen.

Rechts-News durch­suchen

21. Juli 2026
Eine Ärztin teilte die Diagnosen ihres Kollegen in einer WhatsApp-Gruppe und muss ihm nun 1.000,- EUR DSGVO-Schadensersatz zahlen.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Dopingsperren dürfen online veröffentlicht werden, wenn vorher eine individuelle Interessenabwägung stattfindet.
ganzen Text lesen
16. Juli 2026
Wer als Behörde Journalisten Daten übermittelt, muss dokumentieren, wer diese Daten erhalten hat. Andernfalls droht eine datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Wer Strafurteile gegen Geld online zugänglich macht, kann sich nicht auf die Pressefreiheit berufen, um die DSGVO zu umgehen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen