Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

VG Berlin: Internet-Hausverlosung (hier: Pachtvertrag einer Gaststätte) ist rechtswidrig

Ein Pachtvertrag über eine Gaststätte darf nicht im Wege eines Internet-Gewinnspiels vermittelt werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin vorläufig eine Verbotsverfügung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg bestätigt, mit der dem Betreiber eines Lokals in der Friedrichstraße die Abhaltung eines entsprechenden Gewinnspiels untersagt worden war. 

Der Antragsteller hatte im Internet ein Online-Spiel durchführen wollen, bei dem einfache Rechenaufgaben möglichst schnell gelöst werden sollten. Voraussetzung hierfür war eine Registrierung zum Preis von 9,99 Euro pro Spielschein. Der Gewinner sollte nicht nur die Gelegenheit zum Abschluss eines Pachtvertrags über ein Caféhaus zu einem monatlichen Zins von etwa 1.300 Euro erhalten, sondern auch Eigentümer sämtlicher Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände des Lokals im Wert von etwa 200.000 Euro werden. Für den Fall, dass sich bis zu einem Stichtag weniger als 10.000 Gewinnspielteilnehmer registrierten, sollte das Gewinnspiel nicht stattfinden; die einbezahlten Beträge sollten unter Einbehaltung einer „Bearbeitungsgebühr“ von 5,99 € pro Spielschein erstattet werden. 

Gegen die behördliche Untersagungsverfügung hatte der Antragsteller eingewandt, er beabsichtige, sein Gewerbe in diesem Jahr einzustellen. Er betreibe kein unerlaubtes Gewinnspiel, weil er insoweit nicht gewerbsmäßig tätig sei. Es fehle an der nötigen Dauerhaftigkeit, weil er das Gewinnspiel einmalig durchführen und auch sonst keine weiteren Online-Spiele veranstalten wolle.

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts bestätigte das behördliche Vorgehen. Es spreche alles dafür, dass es sich bei dem Gewinnspiel um ein Gewerbe handele, zu dessen Ausübung es einer Zulassung bedürfe, über die der Antragsteller nicht verfüge und auf die er auch keinen Anspruch habe. Es liege eine gewerbsmäßige Veranstaltung eines Spiels mit Gewinnmöglichkeit im Sinne der Gewerbeordnung vor. Der Antragsteller ziele nämlich über Monate darauf ab, mindestens zehntausend Gewinnspielchancen zu verkaufen. Auf einen einzelnen Erwerbsakt am letzten Tag des Spiels komme es demgegenüber nicht an. 

Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

Beschluss vom 14.08.2009, Az.: VG 4 L 274.09

Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin v. 25.08.2009

Rechts-News durch­suchen

16. September 2025
Wer sein Konto für dubiose Geldtransfers hergibt, riskiert eine Verurteilung wegen leichtfertiger Geldwäsche.
ganzen Text lesen
25. August 2025
Wettvermittlungsstellen müssen 100 Meter Abstand zueinander einhalten, um Spieler besser vor Spielsucht zu schützen.
ganzen Text lesen
13. August 2025
Schafkopf gilt bei längerer Spieldauer als Geschicklichkeitsspiel, da Strategie und Erfahrung den Zufall überwiegen.
ganzen Text lesen
29. April 2025
Zur Frage der Aufstellung von zwei Geldspielgeräten in einer Shisha-Bar.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen