Wie in den <link record:tt_news:4301>Rechts-News v. 17.09.2009 berichtet hat vor kurzem die Stadt Hamburg die Internet-Hausverlosung "hausquiz.net" der Eheleute Trapp verboten.
In einem <link http: www1.ndr.de nachrichten hamburg hausquiz100.html _blank external-link-new-window>NDR-Bericht nahm damals der Sprecher der Innenbehörde, Thomas Buttler, Stellung zu dem Verbot. Wörtlich teilte er mit:
"Entscheidend ist, das eine gewisse Anzahl von Teilnehmer mitspielen muss, damit die Preise ausgespielt werden. Sollte diese Anzahl nicht erreicht werden, gibt es das Geld nicht zurück und auch die Preise verbleiben bei der Familie Trapp".
Die Eheleute überarbeiteten daraufhin ihre Teilnahmebedingungen. U.a. wurde die Mindestteilnehmeranzahl gestrichen und nun werden allen Teilnehmern die gleichen Fragen gestellt.
Nach einem Bericht des <link http: www.abendblatt.de hamburg kommunales article1238334 haus-zu-gewinnen-behoerde-erlaubt-quiz-im-internet.html _blank external-link-new-window>Hamburger Abendblattes beanstandet die Innenbehörde diese neue Ausgestaltung nun nicht mehr.
"Die Glücksspielaufsicht der Innenbehörde hat sich die neuen Internetseiten genau angeguckt und sieht gegenwärtig keinen Anlass, gegen das Haus-Quiz einzuschreiten",
wird Butler von der Zeitung zitiert.
Es handelt sich bei "hausquiz.net" um die 4. Internet-Hausverlosung, die in Deutschland verboten wurde.
Den Anfang hatte Volker Stiny mit winyourhome.de gemacht. Das VG München <link http: gluecksspiel-und-recht.de urteile hausverlosung-winyourhome-ist-verbotenes-gluecksspiel-verwaltungsgericht-muenchen-20090209.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 09.02.2009 - Az.: M 22 S 09.300) bestätigte das Verbot. Im Anschluss hatte die Bezirksregierung Düsseldorf das Spiel von Hans-Georg Bär verboten, der sich nicht gegen die behördliche Untersagungsverfügung wehrte.
Gefolgt von der Verlosung einer Gaststätte in Berlin. Hier hatte erst vor kurzem das VG Berlin <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile hausverlosungen-verlosung-gaststaetten-inventar-auch-in-berlin-verboten-vg-4-l-274-09-verwaltungsgericht-berlin-20090817.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 17.08.2009 - Az.: VG 4 L 274.09) das von der Behörde ausgesprochene Verbot bestätigt.
Siehe insgesamt zu dieser Situation den Aufsatz von RA Dr. Bahr "Hausverlosung in Deutschland: Mit beiden Beinen im Gefängnis? - Möglichkeiten und Grenzen nach der deutschen Rechtsordnung", der <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de sind-hausverlosungen-in-deutschland-erlaubt.html _blank>hier online abrufbar ist, und ein SWR-Radio-Interview, das es <link http: www.law-podcasting.de swr-radio-interview-zu-hausverlosungen-recht-mit-ra-dr-bahr _blank>hier als Streaming oder zum Download gibt.