Transparenzberichte über die Qualität von Pflegeheimen dürfen online veröffentlicht werden, auch wenn sie kritische Inhalte zum Gegenstand haben <link http: www.online-und-recht.de urteile transparenzbericht-ueber-qualitaet-von-pflegeheim-darf-online-veroeffentlicht-werden-s-10-p-105-09-er-sozialgericht-augsburg-20100129.html _blank external-link-new-window>(SG Augsburg, Beschl. v. 29.01.2010 - Az.: S 10 P 105/09 ER).
Die Klägerin, ein Pflegeheim, ging gegen die Landesverbände der Pflegekassen vor. Diese hatten durch den Medizinischen Dienst Qualitätsprüfungen einzelner Pflegeheime vornehmen lassen. Der Bericht wurde online veröffentlicht.
Die Klägerin hielt dies für rechtswidrig, weil sie dadurch in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt würden.
Die Augsburger Richter wiesen den Anspruch zurück.
Es gebe einen sachlichen Grund für die Online-Veröffentlichung. Durch die Publikation solle die Qualität und die Einhaltung der Standard überprüft und der Allgemeinheit bekannt gegeben werden.
Insbesondere die Pflegeheimbewohner und ihre Angehörigen hätten ein begründetes Interesse daran zu erfahren, in welchem Zustand sich das jeweilige befände und welche Maßnahmen ergriffen würden, um die Qualität der Einrichtung zu verbessern.
Die Juristen schließen sich damit der Ansicht des LSG Chemnitz (), des SG Dortmund <link http: www.datenschutz.eu urteile veroeffentlichung-eines-tranzparenzberichts-ueber-qualitaet-von-pflegeheimen-zulaessig-s-39-p-279-09sozialgericht-dortmund-20100111.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 11.01.2010 - Az.: S 39 P 279/09 ER) und des SG Münster <link news transparenzbericht-ueber-pflegebericht-darf-nicht-ins-internet-gestellt-werden.html _blank external-link-new-window>(Beschl. vom 18.01.2010, Az.: S 6 P 202/09 ER) an, die alle Befugnis für eine Online-Veröffentlichung bejaht hatten.
Das SG Münster <link news transparenzbericht-ueber-pflegebericht-darf-nicht-ins-internet-gestellt-werden.html _blank external-link-new-window>(Beschl. vom 18.01.2010, Az.: S 6 P 202/09 ER) hingegen hat exakt das Gegenteil entschieden und die Internet-Veröffentlichung eines Transparenzberichts abgelehnt.