Einer Comic-Zeichnung einer in Latex gekleideter und gefesselter sowie geknebelter Frau kommt kein Markenschutz zu, da diese Abbildung gegen die guten Sitten verstößt <link http: www.online-und-recht.de urteile comic-bild-von-geknebelter-und-in-latex-gekleideter-frau-nicht-markenfaehig-27-w-pat-96-10-bundespatentgericht--20100928.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 28.09.2010 - Az.: 27 W (pat) 96/10).
Der Kläger begehrte Markenschutz für eine Bildmarke, die eine Comic-Zeichnung einer geknebelten Frau zeigte. Die Person war in knapper Latex-Kleidung und gefesselt abgebildet. Das DPMA wies die Anmeldung zurück und erklärte, dass eine Marke, die einen anstößigen und brutalen Inhalt habe, keinen staatlichen Schutz genießen können.
Zu Recht wie das BPatG nun entschied.
Allein der Umstand, dass die abgebildete Person hier wenig gekleidet sei, rufe noch keine sittliche Anstößigkeit hervor. Da die Frau in der Comic-Zeichnung jedoch geknebelt und gefesselt sei, komme dem Bild eine brutale und erniedrigende Bedeutung zu. Marken, welche die Gewalt verherrlichen würden und die Personen zeigten, die Opfer von Gewalt seien, komme ein diskriminierender Inhalt zu, der keinen staatlichen Schutz genieße.