Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Koblenz: Kein Porsche für 5,50 EUR bei eBay

Auch das OLG Koblenz <link http: www.online-und-recht.de urteile bestaetigt-kein-porsche-fuer-5-50-eur-bei-ebay-5-u-429-09-oberlandesgericht-koblenz-20090703.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 03.07.2009 - Az.: 5 U 429/09) ist der Ansicht, dass es bei eBay keinen Porsche für 5,50 EUR geben darf.

Die OLG-Richter bestätigen damit das erstinstanzliche Urteil des LG Koblenz <link http: online-und-recht.de urteile kein-porsche-fuer-5-50-eur-bei-ebay-versteigerung-landgericht-koblenz-20090318.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.03.2009 - Az.: 10 O 250/08). Der Beklagte hatte irrtümlich auf der Online-Plattform einen Porsche mit einem Startpreis von 1,- EUR zum Verkauf angeboten. Der Kläger nahm das Angebot zu einem Preis von 5,50 EUR an.

Die Juristen lehnten einen Anspruch des klägerischen Käufers ab. Der Wert des PKW (80.000,- EUR) stünde in keinem angemessenen Verhältnis zum Kaufpreis. Es sei daher rechtsmissbräuchlich, wenn der Kläger auf seinen Anspruch beharre.

Das OLG Koblenz äußerte sich im Rahmen eines Hinweisbeschlusses in der Berufungsinstanz. Nach dem richterlichen Hinweis nahm der Kläger die Berufung zurück, so dass das erstinstanzliche Urteil des LG Koblenz rechtskräftig wurde.

 

Rechts-News durch­suchen

27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
In einem Online-Shop ist eine Countdown-Uhr beim Online-Rabatt ohne spätere Preisänderung nicht zwingend irreführend.
ganzen Text lesen
25. Mai 2026
Eine Online-Bewertungsplattform muss Nutzerdaten herausgeben, wenn Bewertung dem Arbeitgeber wahrheitswidrig Mindestlohnverstöße vorwirft.
ganzen Text lesen
21. Mai 2026
Wer in einer Google-Anzeige Preise nennt, muss einen Mindestbestellwert direkt angeben, sonst handelt er wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen