Auch das OLG Koblenz <link http: www.online-und-recht.de urteile bestaetigt-kein-porsche-fuer-5-50-eur-bei-ebay-5-u-429-09-oberlandesgericht-koblenz-20090703.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 03.07.2009 - Az.: 5 U 429/09) ist der Ansicht, dass es bei eBay keinen Porsche für 5,50 EUR geben darf.
Die OLG-Richter bestätigen damit das erstinstanzliche Urteil des LG Koblenz <link http: online-und-recht.de urteile kein-porsche-fuer-5-50-eur-bei-ebay-versteigerung-landgericht-koblenz-20090318.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.03.2009 - Az.: 10 O 250/08). Der Beklagte hatte irrtümlich auf der Online-Plattform einen Porsche mit einem Startpreis von 1,- EUR zum Verkauf angeboten. Der Kläger nahm das Angebot zu einem Preis von 5,50 EUR an.
Die Juristen lehnten einen Anspruch des klägerischen Käufers ab. Der Wert des PKW (80.000,- EUR) stünde in keinem angemessenen Verhältnis zum Kaufpreis. Es sei daher rechtsmissbräuchlich, wenn der Kläger auf seinen Anspruch beharre.
Das OLG Koblenz äußerte sich im Rahmen eines Hinweisbeschlusses in der Berufungsinstanz. Nach dem richterlichen Hinweis nahm der Kläger die Berufung zurück, so dass das erstinstanzliche Urteil des LG Koblenz rechtskräftig wurde.