Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: (Kein) Unterlassungsanspruch gegen Grundstücks-Nachbarn wegen Videoaufnahmen

Ein Unterlassungsanspruch gegen einen Grundstücks-Nachbarn wegen unerlaubter Videoaufnahmen setzt voraus, dass es bereits zu rechtswidrigen Aufnahmen gekommen ist oder ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, eine solche Handlung in naher Zukunft erfolgt <link http: www.datenschutz.eu urteile voraussetzungen-fuer-unterlassungsansprueche-bei-videoueberwachung-durch-nachbarn-landgericht-berlin-20161018 _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 18.10.2016 - Az.: 35 O 200/14).

Die Parteien waren Grundstücks-Nachbarn. Der Kläger machte einen Unterlassungsanspruch gegen seinen Nachbarn geltend, weil dieser eine Videokamera aufgestellt hatte und damit sein Haus beobachtete.

Der Beklagte bestritt dieses Vorgehen. Zwar sei eine Kamera aufgestellt worden, jedoch erfolge damit nicht eine Beobachtung der benachbarten Immobilie.

Das Gericht lehnte den Anspruch ab, da es dem Kläger nicht gelungen war, eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte nachzuweisen.

Bei der jetzigen Ausrichtung der Kamera werde unzweifelhaft nicht der Kläger beobachtet, so dass aus diesem Grund bereits eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte ausscheide.

Es sei auch nicht nachgewiesen worden, dass die Kamera in der Vergangenheit anders ausgerichtet gewesen sei. Anhand von Fotos habe der betreffende Sachverständige darlegen können, dass auf den Fotos die Kameraposition die gleiche sei wie heute. Dies sei insbesondere daran erkennbar, dass sich die äußerlich sichtbare Verschraubung der Kamera nicht verändert habe.

Daher scheide ein Unterlassungsanspruch wegen erfolgter Rechtsverletzungen aus.

Ein vorbeugender Unterlassungsanspruch bestehe ebenfalls nicht, da keine ernsthaften und greifbaren tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden wären, dass der Beklagte sich in naher Zukunft rechtswidrig verhalten werde. 

Rechts-News durch­suchen

05. Februar 2026
Meta muss Nutzern wegen DSGVO-Verstoß durch seine Business-Tools je 1500 ,- EUR DSGVO-Schadensersatz zahlen und die Datenverarbeitung stoppen.
ganzen Text lesen
02. Februar 2026
Ein Unfallvideo aus einem Tesla durfte trotz Datenschutzbedenken als Beweis verwendet werden und führte zur überwiegenden Haftung des anderen Fahrers.
ganzen Text lesen
29. Januar 2026
Ein Vereinsmitglied darf vor einer Abstimmung die E-Mail-Adressen anderer Mitglieder herausverlangen, um Einfluss auf deren Entscheidung zu nehmen.
ganzen Text lesen
20. Januar 2026
Es bestehen erhebliche Zweifel, ob heimlich gefilmte Brillenkamera-Videos vor Gericht tatsächlich verwertbar sind.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen