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Kategorie: Onlinerecht

OLG Stuttgart: Keine Gegenabmahnung notwendig vor Erhebung negativer Feststellungsklage

Das OLG Stuttgart hat in einem aktuellen Beschluss <link http: www.online-und-recht.de urteile vor-erhebung-negativer-feststellungsklage-keine-gegenabmahnung-noetig-4-w-40-11-oberlandesgericht-stuttgart-20110817.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 17.08.2011 - Az.: 4 W 40/11) noch einmal bestätigt, dass vor Erhebung einer negativen Feststellungsklage keine Abmahnung erforderlich ist.

Der Kläger wurde außergerichtlich wegen einer vermeintlichen Rechtsverletzung abgemahnt. Dies wollte er nicht auf sich sitzen lassen und erhob direkt Klage. Die Abmahnerin erkannte den Anspruch an, wollte aber keine Kosten zahlen, da sie ihrer Ansicht nach keinen Anlass gegeben habe.

Die Stuttgarter teilten diese Ansicht nicht, sondern legten der Beklagten die Kosten auf.

Nach ständiger Rechtsprechung müsse vor Erhebung einer negativen Feststellungsklage keine Abmahnung ausgesprochen werden. Es könne vielmehr direkt Klage erhoben werden.

Bereits 2005 hatte der BGH (Beschl. v. 06.10.2005 - Az.: I ZB 37/05) entschieden, dass vor Einleitung einer negativen Feststellungsklage grundsätzlich eine vorherige Abmahnung entbehrlich ist.

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