Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Keine Speicherung von Internet-Verkehrsdaten bei Filesharing auf Zuruf

Die Speicherung von Internet-Verkehrsdaten auf Zuruf ist nach Ansicht des LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile speicherung-von-verkehrsdaten-fuer-zukuenftige-rechtsverletzungen-unzulaessig-308-o-320-10-landgericht-hamburg-20101020.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 20.10.2010 - Az.: 308 O 320/10) nicht für zukünftige Rechtsverletzungen zulässig.

Es ging bei dem Rechtsstreit um die Frage, ob einem Access-Provider verboten werden darf, Internet-Verkehrsdaten zu löschen. Erfolgt nämlich kein solches Löschungsverbot, läuft der urheberrechtliche Internet-Auskunftsanspruch ins Leere, da keine Daten mehr vorhanden sind, auf die sich der Rechteinhaber später stützen kann.

Die Hamburger Richter bejahten die Zulässigkeit einer solchen Sperrung "auf Zuruf". Gleichwohl setzten sie rechtliche Grenzen. Diese seien im vorliegenden Fall überschritten, so dass kein Löschungsverbot bestehe.

Das Gericht erklärte hierzu, dass Verkehrsdaten grundsätzlich nach ihrer Erhebung bzw. Verwendung zu löschen seien. Die weitere Speicherung sei nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Eine derartige Ausnahme liege vor, wenn es um Daten von abgeschlossenen und gerichtlich überprüften Rechtsverletzungen gehe.

Vorliegend ging es der Klägerin aber um die weitere Speicherung für mögliche zukünftige Rechtsverletzungen. Auf zukünftige Verletzungshandlungen, von denen nicht einmal sicher sei, ob und in welcher Form sie eintreten würden, bestehe keine Speicherpflicht.

 

Rechts-News durch­suchen

08. September 2026
Zwei Sekunden gesampelte Rhythmussequenz können als künstlerisches Pastiche genutzt werden.
ganzen Text lesen
07. September 2026
Wer Beschäftigte ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage per Kamera überwacht, muss damit rechnen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde gleichzeitig…
ganzen Text lesen
01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen
27. August 2026
Wer eine Gegendarstellung einfordert, muss als Urheber eindeutig erkennbar sein. Andernfalls scheitert der Anspruch aus formalen Gründen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen