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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Keine Speicherungspflicht von IP-Adressen und Daten "auf Zuruf"

Ein Internet-Provider ist nicht verpflichtet, die IP-Adressen und weiteren Verbindungsdaten "auf Zuruf" zu speichern. Eine derartige Vorrastspeicherung im Hinblick auf mögliche zukünftige Urheberrechtsverstöße ist im Voraus nicht möglich <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-verpflichtung-von-internetprovider-verbindungsdaten-auf-zuruf-zu-speichern-i-4-w-119-10-oberlandesgericht-hamm-20101102.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 02.11.2010 - Az.: I-4 W 119/10).

Der Rechteinhaber eines Musikwerkes wollte vom Internet-Provider, dass dieser "auf Zuruf" IP-Adressen speichert. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass der urheberrechtliche Auskunftsanspruch ins Leere laufe, weil keine Informationen mehr vorhanden seien.

Das OLG Hamm lehnte einen Anspruch ab. Es gebe für diesen Anspruch keine Rechtsgrundlage.

Auch wenn die Gefahr bestünde, dass der urheberrechtliche Internet-Auskunftsanspruch praktisch nutzlos werde, weil die Daten nicht mehr vorhanden seien, rechtfertige dies nicht ein solches Vorgehen. 

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