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Kategorie: Onlinerecht

OLG Saarbrücken: Keine Verjährung trotz Kenntnis (durch Dritten)

Das OLG Saarbrücken (Urt. v. 23.10.2013 - Az.: 1 U 225/12) hat entschieden, dass auch dann keine Verjährung in einem Wettbewerbsprozess eintritt, wenn ein mittelbar beteiligter Dritter bereits Kenntnis von den Rechtsverstößen hatte.

Die Klägerin, ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen, ging gegen den Beklagten wegen unerlaubter Telefonanrufe vor.

Der Beklagte berief sich auf Verjährung. Die Klägerin wisse zwar erst seit kurzem von den Wettbewerbsverletzungen. Jedoch sei ihr die Kenntnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) zuzurechnen. Da die IHK bereits seit längerem Bescheid wisse und die Klägerin später über den Vorgang informiert habe, handle es sich um "abgeleitetes" Recht, dessen Ansprüche nach Ablauf von sechs Monaten verjährt seien.

Das OLG Saarbrücken hat eine solche Wissenszurechnung abgelehnt und keine Verjährung angenommen. Eine Zurechnung erfolge nur dann, wenn es sich bei der IHK um einen Wissensvertreter der Klägerin handle. Wissensvertreter sei allerdings nur, wer im Rahmen der betrieblichen Organisation in einen Aufgabenkreis eingebunden ist. Dies sei hier nicht der Fall. Vielmehr handle es sich bei der Klägerin und der IHK um zwei rechtlich selbständige Organisationen.

Auch mache die Klägerin einen eigenen Unterlassungsanspruch geltend und nicht einen "abgetretenen". Das Gesetz berechtige sie ausdrücklich dazu, die Wettbewerbsverstöße in eigenem Namen zu verfolgen.

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