Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Kerngleiche Verstöße bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Eine nicht vorhandene fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung ist nicht mit dem Fall gleichzusetzen, dass die Erklärung fehlerhaft ist, so das OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile zum-umfang-einer-abgegebenen-unterlassungserklaerung-i-20-u-220-08-oberlandesgericht-duesseldorf-20090901.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 01.09.2009 - Az.: I-20 U 220/08).

Die Beklagte gab gegenüber der Klägerin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, es zu unterlassen,  "den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs- /Rückgaberechts zu informieren."

Wenig später verwendete die Beklagte eine fehlerhafte fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung. Die Klägerin sah darin eine Verletzung der zuvor abgegebenen Unterlassungserklärung und forderte die Vertragsstrafe ein.

Zu Unrecht wie die Düsseldorfer Richter nun entschieden.

Die Unterlassungserklärung könne nicht dahingehend ausgelegt werden, dass jeder Fehler in der Widerrufsbelehrung einen Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe begründe. Allein aus dem Begriff "ordnungsgemäß" könne nicht geschlossen werden, dass die Belehrung in jeder Hinsicht zutreffend sein solle. Daher sei es völlig fernliegend, dass die Beklagte eine inhaltlich gänzlich richtige Widerrufsbelehrung versprechen wolle, ohne inhaltlich festzulegen, wie eine solche zu fassen sei.

Rechts-News durch­suchen

28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wer mit einem durchgestrichenen UVP wirbt, ohne den günstigsten Preis der letzten 30 Tage zu nennen, täuscht Verbraucher über eine tatsächliche…
ganzen Text lesen
26. August 2026
Eine Krankenkasse darf Mitglieder, die kündigen möchten, nicht mit unzulässigen Geldversprechen vom Wechsel abhalten.
ganzen Text lesen
25. August 2026
Wer in den Schaufenstern seines Kiosks für Tabak- und E-Zigaretten wirbt, muss mit einem Werbeverbot rechnen. Denn ein Kiosk gilt im Zweifel nicht als…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen