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Kategorie: Onlinerecht

OLG Dresden: Kunden-Vorauszahlungspflicht bei partnersuche.de wettbewerbswidrig

Die auf dem Portal partnersuche.de bestehende Pflicht für Kunden, die Entgelte 1 Jahr im Voraus zu bezahlen, ist wettbewerbswidrig <link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv unister_olg_dresden_14_u_603_14.pdf _blank external-link-new-window>(OLG Dresden, Urt. v. 19.08.2014 - Az.: 14 U 603/14).

Die Webseite partnersuche.de hatte nachfolgende Regelungen in ihren Geschäftsbedingungen:

"Die Mtgliedsgebühr ist für die jeweilige Laufzeit im Vor­aus zu zahlen.(...)

3. Die Laufzeit der Premiummitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Dauer der bei Anmeldung gewählten Laufzeit (...)

5. Die Kündigung lässt den Anspruch Unisters auf Zahlung für die bereits ge­buchte Laufzelt unberührt. Sollte Unister den Grund der Kündigung zu vertreten haben, werden bereits gewährte Zahlungen dem Nutzer anteilig zurückerstattet, soweit noch Anspruch auf Nutzung der eingestellten kostenpflichtigen Dienste bestand."

Die Richter stuften diese Klausel als für den Verbraucher benachteiligend und somit als wettbewerbswidrig ein.

An der grundsätzlichen Vorauszahlungspflicht des Kunden haben die Robenträger nichts auszusetzen. Es bestünde ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse von partnersuche.de an einer solchen Regelung.

Rechtswidrig sei es jedoch, die im Voraus entrichtete Zahlung auch dann einzubehalten, wenn der Kunde von sich aus kündige. Denn der hier relevante Partnervermittlungsvertrag sei für den Verbraucher jederzeit kündbar. An dieser Möglichkeit werde er jedoch faktisch gehindert, wenn er nicht auch zugleich anteilig sein bereits bezahltes Entgelt zurückerhalte. Ein Kunde werde dadurch von seinem Recht auf freie Kündigung eingeschränkt.

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