Die deutsche Übersetzung "die Russische" des kyrillischen Wort-Bild-Zeichens ist als Marke für die Bereiche Wurst- und Fleischwaren nicht eintragungsfähig, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile deutsche-uebersetzung-die-russische-aus-kyrillischer-schrift-nicht-markenfaehig-28-w-pat-96-09-bundespatentgericht--20091201.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 01.12.2009 - Az.: 28 W (pat) 96/08).
Es handle sich um einen allgemeinen, beschreibenden Begriff, dem keine Unterscheidungskraft zukomme.
Der Sinngehalt der in kyrillischen Buchstaben eingetragenen Marke werde aufgrund der Globalisierung und des Ausbaus der weltweiten Handelsbeziehungen gerade mit den Ostblockstaaten problemlos erkannt.
Vor dem Hintergrund stehe lediglich der beschreibende Kontext im Vordergrund, so dass eine Markeneintragung nicht in Frage komme.