Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BPatG: Mangels Unterscheidungskraft "XtraCheck" als Marke nicht eintragungsfähig

Der Begriff "XtraCheck" ist nicht als Marke für die Bereiche Computer, Telefon und Werbung eintragungsfähig, da ihm die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt <link http: www.online-und-recht.de urteile xtracheck-ist-als-marke-fuer-computer-und-werbung-nicht-eintragbar-33-w-pat-106-08-bundespatengericht--20100427.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 27.04.2010 - Az.: 33 W (pat) 106/08).

Das Wort habe einen rein beschreibenden Charakter, so die Richter. Es sei eine Zusammensetzung aus den Wortbestandteilen "Xtra" und "Check".

Es handle sich dabei um allgemeine Begriffe, die für eine Markeneintragung nicht hinreichend unterscheidungskräftig seien.

 

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Wenn das Publikum eine Bezeichnung lediglich als sachliche Beschreibung einer Funktion versteht (hier: SMARTPORT), kann für sie kein Markenschutz…
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Wer einen bekannten Veranstaltungsnamen wie „Super Bowl” als Marke für Lebensmittel schützen lassen will, scheitert, wenn die Verbraucher darin keinen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer denselben prägenden Familiennamen wie ein etablierter Wettbewerber verwendet, ohne hinreichend klare Unterscheidungsmerkmale zu schaffen, handelt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen