Der Begriff "XtraCheck" ist nicht als Marke für die Bereiche Computer, Telefon und Werbung eintragungsfähig, da ihm die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt <link http: www.online-und-recht.de urteile xtracheck-ist-als-marke-fuer-computer-und-werbung-nicht-eintragbar-33-w-pat-106-08-bundespatengericht--20100427.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 27.04.2010 - Az.: 33 W (pat) 106/08).
Das Wort habe einen rein beschreibenden Charakter, so die Richter. Es sei eine Zusammensetzung aus den Wortbestandteilen "Xtra" und "Check".
Es handle sich dabei um allgemeine Begriffe, die für eine Markeneintragung nicht hinreichend unterscheidungskräftig seien.