Amazon-Suchergebnisse, die neben den gesuchten Markenprodukten auch Mitbewerber-Produkte anzeigen, sind eine Markenverletzung <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile amazon-suchergebnisse-die-neben-den-gesuchten-markenprodukten-auch-mitbewerber-anzeigen-sind-eine-markenverletzung-oberlandesgericht-frankfurt_am-20160211 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 11.02.2016 - Az.: 6 U 6/15).
Der Inhaber de geschützten Kennzeichens "FATBOY" ging gegen Amazon vor.
Bei Eingabe des Begriffs "FATBOY" in der Amazon-Suche erschienen neben den FATBOY-Produkten auch Waren anderer Hersteller.
Dies stufte das OLG Frankfurt als klare Markenverletzung ein.
Der suchende User gehe davon aus, dass es sich bei sämtlichen angezeigten Produkten um Waren der Klägerin handle.
Dazu zieht das Gericht einen Vergleich aus der Offline-Welt heran: Wer den Verkäufer in einem Kaufhaus nach Produkten einer Marke frage, der erwarte, dass ihm der Verkäufer auch diese Markenprodukte und nicht deren Konkurrenzprodukte zeige.
Die Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion liege darin, dass dem Interessenten auf die konkrete Frage nach dem Markenprodukt ungefragt die Wettbewerbsprodukte präsentiert würden.
Der Verkehr sei auch nicht daran gewöhnt, dass automatisch die Produkte der Mitbewerber angezeigt würden.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Frage, ob "fehlerhafte" Amazon-Suchergebnisse eine Markenverletzung darstellen, ist derzeit Gegenstand zahlreicher, widersprüchlicher Gerichtsentscheidungen.
Das LG Berlin <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile amazon-verletzt-keine-fremden-marken-wenn-suchergebnis-auch-mitbewerber-produkte-anzeigt-landgericht-berlin-20150602 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 02.06.2015 - Az.: 91 O 47/15) verneint dies, das OLG Köln <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 20.11.2015 - Az.: 6 U 40/15), OLG München <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 26.10.2015 - Az.: 29 W 1861/15) und das LG München I <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile amazon-suchergebnisse-die-neben-den-gesuchten-markenprodukten-auch-mitbewerber-anzeigen-sind-eine-markenverletzung-landgericht-muenchen_i-20150818 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.08.2015 - Az.: 33 O 22637/14) hingegen bejaht die Frage und nimmt einen Rechtsverstoß an.
Siehe dazu auch den Aufsatz von RA Dr. Bahr <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de aufsaetze amazon-marketing-services-rechtliche-probleme _blank external-link-new-window>"Rechtliche Probleme beim Amazon Marketing Services".