Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG München I: Amazon-Suchergebnisse, die neben den gesuchten Markenprodukten auch Mitbewerber anzeigen, sind Markenverletzung

Amazon-Suchergebnisse, die neben den gesuchten Markenprodukten auch Mitbewerber anzeigen, sind Markenverletzung <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile amazon-suchergebnisse-die-neben-den-gesuchten-markenprodukten-auch-mitbewerber-anzeigen-sind-eine-markenverletzung-landgericht-muenchen_i-20150818 _blank external-link-new-window>(LG München I, Urt. v. 18.08.2015 - Az.: 33 O 22637/14).

Der Inhaber de geschützten Kennzeichens "ORTLIEB" ging gegen Amazon vor.

Bei Eingabe des Begriffs "ORTLIEB" in der Amazon-Suche erschienen neben den Ortlieb-Produkten auch Waren anderer Hersteller, nämlich sowohl Eigenangebote von Amazon als auch Angebote von sonstigen Dritten.

Das LG München stufte dies als klare Markenverletzung ein.

Es werde wird die "Lotsenfunktion" der rechtlich geschützten Marke dazu missbraucht, den angesprochenen Verkehr zu Angeboten Dritter zu führen und folglich die Herkunftsfunktion der Klagemarke zu beeinträchtigen.

Der Verbraucher erwarte bei den Suchergebnissen nur Produkte von Ortlieb bzw. mangels Erhältlichkeit eine entsprechende Fehlanzeige vorzufinden. Anders als bei einer allgemeinen Suchmaschine im Internet beschränke sich die interne Suchmaschine eines Online-Händlers auf das von ihm präsentierte Warenangebot.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Frage, ob "fehlerhafte" Amazon-Suchergebnisse eine Markenverletzung darstellen, ist derzeit Gegenstand zahlreicher, widersprüchlicher Gerichtsentscheidungen.

Das LG Berlin <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile amazon-verletzt-keine-fremden-marken-wenn-suchergebnis-auch-mitbewerber-produkte-anzeigt-landgericht-berlin-20150602 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 02.06.2015 - Az.: 91 O 47/15) verneint dies, das OLG Köln <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 20.11.2015 - Az.: 6 U 40/15) hingegen bejaht die Frage und nimmt einen Rechtsverstoß an.

Siehe dazu auch den Aufsatz von RA Dr. Bahr <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de aufsaetze amazon-marketing-services-rechtliche-probleme _blank external-link-new-window>"Rechtliche Probleme beim Amazon Marketing Services".

Rechts-News durch­suchen

26. August 2024
Die "New York Times" scheiterte mit ihrer Klage auf Unterlassung des Wortes "Wordle" gegen einen deutschen Rätselmacher.
ganzen Text lesen
20. August 2024
Schuldner eines Auskunftsanspruchs müssen die Auskunft in elektronisch verwertbarer Form, wie z.B. Excel, bereitstellen.
ganzen Text lesen
30. Juli 2024
Die Bezeichnung "HAPPY BÄRSDAY" zur Feier von 100 Jahren Haribo Goldbären ist keine markenmäßige Verwendung und verletzt daher keine fremden…
ganzen Text lesen
25. Juni 2024
Der Begriff "COVIDIOT" kann nicht als Marke eingetragen werden, da er gegen die guten Sitten verstößt und keine ausreichende Unterscheidungskraft…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen