Ein privater Energieversorger darf nicht die Bezeichnung "Stadtwerke" in seinem Namen führen, da hierdurch der Verbraucher in die Irre geführt wird, so das OLG Bremen <link http: www.online-und-recht.de urteile privater-energie-versorger-darf-keine-assoziation-zu-stadtwerken-wecken-2-w-92-09-oberlandesgericht-bremen-20091022.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 22.10.2009 - Az.: 2 W 92/09).
Beklagte war die swb AG in Bremen, wobei die Abkürzung "swb" für "Stadtwerke Bremen" stand. Die Aktiengesellschaft entstand 1999 durch die Privatisierung der kommunalen Stadtwerke in der Hansestadt.
EIn Mitbewerber sah in der Firmierung eine unzulässige Irreführung.
Zu Recht wie die Bremer Richter nun entschieden. Durch die Verwendung des Begriffs "Stadtwerke" werde der Eindruck erweckt, das Unternehmen befände sich noch in kommunaler Hand. Gerade ältere Menschen würden einen solchen staatlichen Anbieter gegenüber der privaten Konkurrenz bevorzugen, da sie mit staatlichen Anbietern eine größere Verlässlichkeit und Seriösität verbinden würden.
Ähnlich entschied vor kurzem erst das LG Kiel <link http: www.online-und-recht.de urteile privates-energieunternehmen-darf-nicht-mit-bezeichnung-stadtwerke-werben-15-o-47-09-landgericht-kiel-20090727.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.07.2009 - Az.: 15 O 47/09), das die Verwendung des Wortes "Stadtwerke" durch einen privaten Energieversorger ebenfalls als Wettbewerbsverstoß einstufte.