Ein privater Energieversorger darf sich nicht als "Stadtwerk" bezeichnen, denn hierdurch führt er den Verbraucher in die Irre, so das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile privater-energieversorger-darf-nicht-bezeichnung-stadtwerke-nutzen-4-u-128-09-oberlandesgericht-hamm-20091208.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.12.2009 - Az.: 4 U 128/09).
Die Beklagte, ein privates Energieunternehmen, verwendete den Zusatz "Stadtwerke". Dies sah der Kläger als unzulässige, wettbewerbswidrige Werbung an und machte gerichtlich einen Unterlassungsanspruch geltend.
Zu Recht wie die Hammer Richter nun entschieden.
Denn der durchschnittliche Verbraucher assoziere mit dem Begriff "Stadtwerke" ein zumindest gemeindenahes Energieunternehmen, dem er ein besonderes Vertrauen entgegenbringen können.
Da die Beklagte aber nicht gemeindenah, sondern rein privatrechtlich organisiert sei, werde der Kunde in die Irre geführt. Der Verbraucher lege bei seiner Entscheidung Kriterien zugrunde, die gar nicht gegeben seien.
Ähnlich sehen dies das OLG Bremen <link http: www.online-und-recht.de urteile privater-energie-versorger-darf-keine-assoziation-zu-stadtwerken-wecken-2-w-92-09-oberlandesgericht-bremen-20091022.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 22.10.2009 - Az.: 2 W 92/09) und das LG Kiel <link http: www.online-und-recht.de urteile privates-energieunternehmen-darf-nicht-mit-bezeichnung-stadtwerke-werben-15-o-47-09-landgericht-kiel-20090727.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.07.2009 - Az.: 15 O 47/09). Beide Gerichte verboten Privatunternehmen ebenfalls die Nutzung der Bezeichnung "Stadtwerke".