Ein privates Energieversorgungsunternehmen darf sich nicht "Stadtwerk" nennen, weil es ansonsten den Verbraucher in die Irre führt, so das LG Kiel <link http: www.online-und-recht.de urteile privates-energieunternehmen-darf-nicht-mit-bezeichnung-stadtwerke-werben-15-o-47-09-landgericht-kiel-20090727.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.07.2009 - Az.: 15 O 47/09).
Die Beklagte, ein privates Energie-Unternehmen, trug in der Firmierung den Zusatz "Stadtwerke GmbH". Dies sah die Klägerin als irreführend und somit wettbewerbswidrig an.
Zu Recht wie die Kieler Richter entschieden. Durch den Zusatz werde der Eindruck erweckt, es handle sich um eine kommunales Firma oder zumindest um einen gemeindenahen Betrieb. Denn mit dem Wort "Stadtwerke" verbinde der durchschnittliche immer eine Nähe zu einem örtlichen staatlichen Anbieter.