Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamm: Rechtswidrige Herkunftsbezeichnung bei "Himalaya Salz"

Es liegt eine irreführende und wettbewerbswidrige Bezeichnung "Himalaya-Salz" vor, wenn das Produkt tatsächlich gar nicht aus der Gegend des Hochgebirgsmassivs stammt <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-und-wettbewerbswidrige-bezeichnung-himalaya-salz-i-4-u-25-10-oberlandesgericht-hamm-20100824.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 24.08.2010 - Az.: I-4 U 25/10).

Die Beklagte bewarb ihre Verkaufsgegenstände mit der Bezeichnung "Himalaya-Salz". Tatsächlich stammte das Salz jedoch aus einer 200 km entfernten Gegend.

Die Hammer Richter stuften die Bewerbung als Wettbewerbsverstoß ein.

Bei der Verwendung des Begriffs "Himalaya" erwarte der Verbraucher, dass das Produkt auch aus der unmittelbaren Umgebung des Gebirges stamme. Dies werde auch noch durch die Verwendung eines Bildes mit schneebedeckten Bergen unterstützt.

Da das Produkt tatsächlich aus einer 200 km weit entfernten Region stamme, werde der Kunde unzulässig in die Irre geführt.

 

Rechts-News durch­suchen

16. Januar 2025
Sony darf bei Playstation Plus weder Preise noch Leistungen einseitig ändern, da die Klauseln Verbraucher unangemessen benachteiligen.
ganzen Text lesen
16. Januar 2025
Eine Kundin erwirkte die Rückzahlung von 1.500,- EUR und die Nichtigkeit eines Fernunterrichtsvertrags, da der Anbieter keine FernUSG-Zulassung hatte.
ganzen Text lesen
15. Januar 2025
Die Werbung für einen isolierten Online-Theorieunterricht für Fahrschüler ist irreführend, da Theorie- und Praxisausbildung eng verzahnt sein müssen…
ganzen Text lesen
10. Januar 2025
Werbung für osteopathische Behandlungen darf nur auf wissenschaftlich gesicherte Aussagen gestützt werden. Irreführende Aussagen sind unzulässig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen