Es liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, wenn ein Produkt als "Himalaya-Salz" verkauft wird, aber gar nicht aus dieser Region stammt <link http: www.online-und-recht.de urteile himalaya-salz-kann-wettbewerbswidrige-irrefuehrung-darstellen-6-u-71-10-oberlandesgericht-koeln-20101001.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 01.10.2010 - Az.: 6 U 71/10).
Der Beklagte veräußerte Steinsalz unter der Bezeichnung "Himalaya-Salz", das aber nicht von dort am, sondern in einer 200 km weit entfernten Region gefördert wurde.
Die Kölner Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.
Durch die Bezeichnung werde der Verbraucher über die Herkunft des Produktes getäuscht. Diese Fehlvorstellung werde noch durch das Etikett unterstützt, auf dem das schneebedeckte Himalaya-Gebirge abgedruckt sei.
Identisch sieht dies es das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-und-wettbewerbswidrige-bezeichnung-himalaya-salz-i-4-u-25-10-oberlandesgericht-hamm-20100824.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.08.2010 - Az.: I-4 U 25/10), das ebenfalls in solchen Fällen den Ausdruck "Himalaya-Salz" als wettbewerbswidrig einstuft.