Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Werbung mit "Testsieger" nur bei alleinigem Test-Gewinn zulässig

Ein Unternehmen darf sein Produkt mit der Aussage "Testsieger" nur dann bewerben, wenn das Produkt alleiniger Sieger des Testes ist oder darauf hingewiesen wird, dass es mehrere Erstplatzierte gibt (OLG Hamburg, Urt. v. 27.06.2013 - Az.: 3 U 142/13).

Die Beklagte bewarb ihr Produkt mit der Aussage "Testsieger". Bei dem Check der Stiftung Warentest gab es jedoch drei Geräte, die alle gleichwertig mit "gut" abschnitten.

Die Hamburger Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.

Wer sich als "Sieger" oder "Erster" ausgebe, der erwecke den Eindruck, dass er der alleinige Bestplatzierte sei. Der Verbraucher gehe nicht davon aus, dass sich ein Testsieger den ersten Platz mit anderen Mitbewerbern teile.

Gerade dies sei hier aber nicht der Fall, denn das Produkt der Beklagten habe lediglich mit zwei anderen gestesteten Waren den ersten Platz errungen. Um eine Irreführung zu vermeiden, hätte die Beklagte also auf diesen Umstand hinweisen müssen. Dies sei aber nicht geschehen, so dass eine Wettbewerbsverletzung zu bejahen sei.

 

Rechts-News durch­suchen

27. April 2026
Ein fehlerhafter Rauchmelder-Test mit dem Urteil "mangelhaft" verletzt die Rechte des Herstellers und begründet Schadensersatz.
ganzen Text lesen
23. April 2026
Instagram-Werbung für Hyaluron-Behandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
23. April 2026
Ein Arzt darf seinen rumänischen Titel "Doctor medic" in Deutschland nicht als "Dr. med." führen, da dies Patienten irreführt und wettbewerbswidrig…
ganzen Text lesen
17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen