Verwendet ein Online-Shop eigene Bildmotive für ein bekanntes Markenparfum (hier: "Calvin Klein") und erweckt damit den Eindruck, Teil des selektiven Vertriebssystems des Rechteinhabers zu sein, liegt eine Markenverletzung vor <link http: www.online-und-recht.de urteile markenrechtlicher-schutz-eines-selektiven-online-vertriebssystems-landgericht-hamburg-20150108 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Versäumnisurteil v. 08.01.2015 - Az.: 315 O 339/13).
Die Beklagte unterhielt einen eigenen Online-Shop für Markenparfums. Sie warb mit einem eigenen Bildmotiv für die Produkte der Klägerin ("Calvin Klein"). Auf dem Foto war in lasziver Position eine Frau in Unterwäsche abgebildet. Der Markenname war links oben in der Ecke der Anzeige abgedruckt.
Die Klägerin unterhielt ein eigenes selektives Vertriebssystem. Nur ausgesuchte, autorisierte Händler, die sich verpflichteten, die Marke ausschließlich in einem gehobenen Ambiente zu bewerben, erhielten entsprechende Werbematerialien.
Das LG Hamburg stufte nun die vorliegende Werbung als Markenverletzung ein.
Denn zum einen erwecke der verklagte Online-Shop durch seine Werbung, Teil des selektiven Vertriebssystems des Markeninhabers zu sein. Dies sei aber gerade nicht der Fall.
Zum anderen greife die Art der Darstellung auch in den Ruf der Marke in schwerwiegender Weise ein. Die Klägerin achte darauf, dass ihre Produkte nur in einer luxuriösen Umgebung präsentiert würden. Dies sei im vorliegenden Sachverhalt aber nach den klägerischen Äußerungen gerade nicht gegeben.
Hinweis: Das Urteil erging in Form eines Versäumnisurteil, d.h. die Beklagtenseite verteidigte sich nicht vor Gericht.