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Kategorie: Onlinerecht

LG Lübeck: Meldung an Auskunftei auch bei nachträglichen Datenänderungen erlaubt

Ein Gläubiger, der einer Auskunftei eine Meldung nach <link https: www.gesetze-im-internet.de bdsg_1990 __28a.html _blank external-link-new-window>§ 28a BDSG übermittelt, ist berechtigt, auch nachträgliche Datenänderungen weiterzuleiten (LG Lübeck, Urt. v. 23.05.2017 - Az.: 3 O 325/17).

Der Kläger wehrte sich gegen die weitere Datenübermittlung an eine Auskunftei.

Ursprünglich schloss der Kläger bei der beklagten Bank ein privates Bankkonto mit einer Kreditlinie von 3.000,- EUR. Diese Umstände meldete die Beklagte der Auskunftei.

In der Folgezeit überzog der Kläger seine Kreditlinie, sodass die Bank den Kontovertrag kündigte und die ausstehenden Verbindlichkeiten zurückforderte. Diese Informationen wurden auch an die Auskunftei gemeldet.

Der Kläger sah hierin eine unzulässige Datenübermittlung, denn es sei nicht erlaubt, etwaige spätere Datenänderungen ebenfalls zu übermitteln.

Dem erteilte das LG Lübeck eine klare Absage.

Nach der Konzeption des <link https: www.gesetze-im-internet.de bdsg_1990 __28a.html _blank external-link-new-window>§ 28a BDSG sei die verantwortliche Stelle nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, der Auskunftei nachträgliche Änderungen an der eingemeldeten Forderung mitzuteilen. 

Die Veränderungen unterlägen auch nicht den engen Voraussetzungen des <link https: www.gesetze-im-internet.de bdsg_1990 __28a.html _blank external-link-new-window>§ 28a BDSG, da insofern bereits vorhandene Daten nur aktualisiert würden.

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