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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Mitglied eines Vereins hat Anspruch auf Herausgabe von Daten stimmberechtigter Mitglieder

Ein Vereinsmitglied kann einen Anspruch auf Herausgabe der Mitgliederdaten haben <link http: www.online-und-recht.de urteile vereinsmitglied-hat-anspruch-auf-herausgabe-der-mitgliederdaten-27-o-142-11-landgericht-koeln-20110927.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 27.09.2011 - Az.: 27 O 142/11).

Der Kläger planete eine Mitgliederinitative in seinem Verein. Beabsichtigt war eine umfangreiche Satzungsänderung bei der verklagten Verein. Um für diese Bestrebungen werben zu können, verlangte er die Herausgabe der Mitgliederdaten.

Zu Recht wie die Kölner Richter nun entschieden.

Ob ein Herausgabeanspruch bestehe sei im Rahmen einer Interessengüterabwägung zu ermitteln. Voraussetzung sei, dass das Vereinsmitglied ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe habe und keine berechtigten Belange der Vereinsmitglieder entgegenstehen würden.

Die Daten stünden dem Betroffenen somit immer dann zu, wenn er die Informationen benötige, um das sich aus seiner Mitgliedschaft ergebende Recht auf Mitwirkung wirkungsvoll ausüben zu können.

So auch im vorliegenden Fall. Hier habe der Kläger eine Satzungsänderung angestrebt, die er sämtlichen Mitgliedern bekannt geben wollte. Dieses Recht stehe ihm aufgrund seiner Vereinsmitgliedschaft zu, so dass er einen Anspruch auf Herausgabe der Daten habe. 

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