Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Mitglied eines Vereins hat Anspruch auf Herausgabe von Daten stimmberechtigter Mitglieder

Ein Vereinsmitglied kann einen Anspruch auf Herausgabe der Mitgliederdaten haben <link http: www.online-und-recht.de urteile vereinsmitglied-hat-anspruch-auf-herausgabe-der-mitgliederdaten-27-o-142-11-landgericht-koeln-20110927.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 27.09.2011 - Az.: 27 O 142/11).

Der Kläger planete eine Mitgliederinitative in seinem Verein. Beabsichtigt war eine umfangreiche Satzungsänderung bei der verklagten Verein. Um für diese Bestrebungen werben zu können, verlangte er die Herausgabe der Mitgliederdaten.

Zu Recht wie die Kölner Richter nun entschieden.

Ob ein Herausgabeanspruch bestehe sei im Rahmen einer Interessengüterabwägung zu ermitteln. Voraussetzung sei, dass das Vereinsmitglied ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe habe und keine berechtigten Belange der Vereinsmitglieder entgegenstehen würden.

Die Daten stünden dem Betroffenen somit immer dann zu, wenn er die Informationen benötige, um das sich aus seiner Mitgliedschaft ergebende Recht auf Mitwirkung wirkungsvoll ausüben zu können.

So auch im vorliegenden Fall. Hier habe der Kläger eine Satzungsänderung angestrebt, die er sämtlichen Mitgliedern bekannt geben wollte. Dieses Recht stehe ihm aufgrund seiner Vereinsmitgliedschaft zu, so dass er einen Anspruch auf Herausgabe der Daten habe. 

Rechts-News durch­suchen

13. November 2025
Die SCHUFA darf Positivdaten von Mobilfunkkunden zur Betrugsprävention erhalten, entschied der BGH zugunsten des Telekommunikation-Anbieters.
ganzen Text lesen
07. November 2025
Wer wegen seiner Tätigkeit konkret gefährdet ist, kann eine Auskunftssperre im Melderegister verlangen.
ganzen Text lesen
27. Oktober 2025
Arbeitnehmer gelten laut BGH in der Regel nicht als Verantwortliche im Sinne der DSGVO, sondern als dem Arbeitgeber unterstellt.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2025
Die Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten in die USA durch ein soziales Netzwerk ist rechtmäßig, ebenso die Verweigerung von Auskünften…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen