Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Thema:Online

AG Rostock: E-Cards im Wahlkampf

Das AG Rostock hat vor kurzem eine wegweisende Entscheidung zur Zulässigkeit von E-Cards im Wahlkampf getroffen:

1. Die Übersendung von Werbung durch E-Mail ohne Zustimmung des Empfängers stellt eine unzumutbare Belästigung dar und verletzt die Persönlichkeitsrechte des Empfängers

2. Auch das Werben für die politischen Ziele von Parteien durch Übersenden von Newslettern stellt Werbung dar.

3. Eine grundsätzlich unzulässige Handlung wie das Zusenden von E-Mail-Werbung wird nicht dadurch rechtmäßig, dass der Empfänger die Beeinträchtigung durch eigene Abwehrmaßnahmen hätte verhindern können.

Urteil v. 28.01.2003 (43 C 68/02)
 

Rechts-News durch­suchen

16. Januar 2026
Fluggesellschaften müssen bei Flugausfall auch Vermittlungsprovisionen für Online-Portale (hier: Opodo) erstatten, selbst wenn ihnen deren Höhe nicht…
ganzen Text lesen
15. Januar 2026
Ein smarter Tier-Futterautomat mit Kamera und Mikrofon ist kein getarntes Spionagegerät nach § 8 TDDDG und darf verkauft werden.
ganzen Text lesen
14. Januar 2026
Wenn die Leistung von Photovoltaik-Speichern aus Sicherheitsgründen softwareseitig begrenzt wird, muss der Kunde dies im Zweifel trotz vorheriger…
ganzen Text lesen
13. Januar 2026
Autohäuser müssen bei Online-Werbung für Neuwagen stets CO₂- und Verbrauchswerte sofort sichtbar angeben. Ein Neuwagen liegt dann vor, wenn die…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen