Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Thema:Online

AG Rostock: E-Cards im Wahlkampf

Das AG Rostock hat vor kurzem eine wegweisende Entscheidung zur Zulässigkeit von E-Cards im Wahlkampf getroffen:

1. Die Übersendung von Werbung durch E-Mail ohne Zustimmung des Empfängers stellt eine unzumutbare Belästigung dar und verletzt die Persönlichkeitsrechte des Empfängers

2. Auch das Werben für die politischen Ziele von Parteien durch Übersenden von Newslettern stellt Werbung dar.

3. Eine grundsätzlich unzulässige Handlung wie das Zusenden von E-Mail-Werbung wird nicht dadurch rechtmäßig, dass der Empfänger die Beeinträchtigung durch eigene Abwehrmaßnahmen hätte verhindern können.

Urteil v. 28.01.2003 (43 C 68/02)
 

Rechts-News durch­suchen

28. April 2026
Ein Arzt darf sich online nur dann als "Arzt für Ästhetische Medizin“ bezeichnen, wenn er Facharzt ist oder klarstellt, dass er keine entsprechende…
ganzen Text lesen
27. April 2026
Ein fehlerhafter Rauchmelder-Test mit dem Urteil "mangelhaft" verletzt die Rechte des Herstellers und begründet Schadensersatz.
ganzen Text lesen
23. April 2026
Instagram-Werbung für Hyaluron-Behandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
23. April 2026
Ein Arzt darf seinen rumänischen Titel "Doctor medic" in Deutschland nicht als "Dr. med." führen, da dies Patienten irreführt und wettbewerbswidrig…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen