Wegen illegaler Speicherung von Verbindungsdaten wurde am vergangenen Donnerstag der Internet-Anbieter T-Online angezeigt. Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) verbietet die Speicherung von Nutzungsdaten, die nicht für das Funktionieren des Dienstes oder für die Abrechnung nötig sind ( § 6 TDDSG). Dennoch speichert T-Online 80 Tage lang, welche Internet-Adresse (IP-Nummer) einzelnen KundInnen zugeordnet war. Außerdem speichert T-Online auch bei Kunden mit Pauschaltarif (Flatrate), wann diese den Internetzugang genutzt haben.
Dieses Sammeln von Nutzungsdaten wurde schon mehrfach von Datenschutzbeauftragten kritisiert.
Der Münsteraner Holger V. war von dieser Datensammlung betroffen. Gegen ihn fand im Januar ein Strafprozess statt, weil er sich im Internet satirisch - und deshalb, so der Vorwurf, missverständlich - zu Krieg und Terror geäußert hatte. Das Verfahren endete mit einem Freispruch, aber im Prozessverlauf kam ans Licht, dass T-Online seine Verbindungsdaten ohne jeglichen Tatverdacht gespeichert und später an das Gericht weitergegeben hatte. Jetzt hat V. wegen der Speicherung seiner Nutzungsdaten Anzeige gegen T-Online erstattet.
Schon in der Vergangenheit war die Flatrate-IP-Speicherung Gegenstand zahlreicher Diskussionen. So entschied das Regierungspräsidiums Darmstadt Anfang diesen Jahres, dass das T-Online-Verhalten rechtmässig sei. Diese Entscheidung wurde jedoch von mehreren Datenschützern und zahlreichen kritischen Stimmen aus der juristischen Lehre als äußerst zweifelhaft bzw. falsch angesehen-