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Kategorie: Glücksspielrecht / Gewinnspielrecht

Neun Live erwirkt einstweilige Verfügung gegen Verbraucherzentrale Sachse

In der letzten Zeit sind im WWW zunehmend Äußerungen von Verbrauchern im Internet zu lesen, der Sender "NEUN LIVE" rechne angeblich nicht ordnungsgemäß ab. Obwohl die Anrufer ein Besetztzeichen hören würden, würden angeblich dennoch die Einwahl-Entgelte berechnet. Ob diese Vorwürfe in irgendeiner Weise sachlich begründet sind oder ob es sich eine bloße Hetzkampagne handelt, ist z.Zt. vollkommen unklar.

Anfang April 2003 hatte die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet dass eine Vielzahl von Verbrauchern sich über das angeblich fehlerhafte Abrechnungsverhalten beschwert hätten. Auch das Hamburger Politmagazin "Der Spiegel" hatte hierüber schon berichtet.

Inzwischen ermittelt die Münchener Staatsanwalt und überprüft, ob die Vorwürfe berechtigt sind.

Vor kurzem behauptetete die Verbraucherschutzzentrale Sachsen nun auf ihren Webseiten, ihnen lägen die Telefonrechnungen einer Verbraucherin vor, "nach denen der Sender Neun Live für nicht zustande gekommene Verbindungen mehr als 16.000 Euro kassieren will". Die Verbraucherschützer hatten auf ihrer Internetseite verbreitet, ihnen lägen die Telefonrechnungen einer Verbraucherin vor, "nach denen der Sender NEUN LIVE für nicht zustande gekommene Verbindungen mehr als 16.000 Euro kassieren will." Außerdem hatte die Verbraucherzentrale den Eindruck erweckt, Neun Live verfüge über ein eigenes Telefonnetz und es seien trotz eines Besetztzeichens Anrufe abgerechnet worden.

Gegen diese Behauptung hat sich Neun Live nun - nach eigenen Angaben - mittels einer einstweiligen Verfügung vor dem LG Leipzig gewehrt und derartige Äußerungen untersagen lassen.

"Dieses Urteil bedeutet für uns einen maßgeblichen Erfolg. Wir werden auch weiterhin gerichtlich gegen unwahre Behauptungen vorgehen. NEUN LIVE hat kein internes Netz, mit dem der Sender in der Lage wäre, Besetztzeichen zu konstruieren", erklärte Conrad Albert, Leiter Legal & Business Affairs der EUVÍA Media AG, der Holding von NEUN LIVE. "Wir sind auch technisch dazu gar nicht in der Lage, weil wir keinen Zugang zum Netz der Deutschen Telekom AG haben."

Ob die einstweilige Verfügung dauerhaft bestanden haben, ob sie in einer mündlichen Verhandlung bzw. in einem Hauptsacheverfahren möglicherweise aufgehoben wird, bleibt abzuwarten.

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