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Streit um’s "T“ verschärft sich

Die Kanzlei-Infos hatten schon am 30.06.2003 darüber berichtet: Die Deutsche Telekom macht geltend, das "T" habe inzwischen als Logo eine so überragende Verkehrsgeltung erlangt, dass niemand anderes es im geschäftlichen Verkehr benutzen darf.

Nachfolgend drucken wir die aktuelle Pressemitteilung der Beklagten, der Team-Konzept, v. 15.07.2003 ab:

"Unter grossem Interesse von Presse, Funk & Fernsehen hat das Landgericht Köln in der heutigen Verhandlung des sogenannten "T-Streits" erste Entscheidungen gefällt. Der Antrag der Deutschen Telekom auf Verwechslungsfähigkeit ihrer eingetragenen Marken mit der von Team-Konzept wurde zwar als nicht ausreichend beurteilt. Dennoch will das Gericht den Prozess fortführen und nun letzlich über die Frage entscheiden: "Wem gehört das T?" Ausserdem belässt das Gericht den Streitwert bei 500.000 EUR und verursacht durch Gutachten weitere Kosten. "Wir haben zwar gepunktet, nun wird die Sache aber zum Präzidenzfall und setzt unsere Existenz aufs Spiel," zeigt sich Udo Blenk entsetzt über den Verfahrensverlauf.

Zu Beginn des Prozesses schienen die Telekom-Anwälte nicht gut vorbereitet und die Inhalte ihrer Akten und der Klageschrift selbst Ihnen nicht ganz klar zu sein. So stellte das Gericht eine allgemeine Verwirrung fest, was die Telekom denn genau wolle, und forderte Klärung. Den daraufhin gestellten Antrag, die Verwechslungsgefahr der registrierten Marken festzustellen, beurteilte das Gericht negativ, da keine Verwechslungsfähigkeit zwischen den Wort-/Bildmarken besteht.

Damit wäre zwar eine Abweisung der Klage und eine Beendigung des Prozesses schon frühzeitig möglich gewesen. Nur aufgrund eines Hinweises des Gerichts an die Telekom wurde deutlich, dass diese nur Erfolg haben könne, wenn sie Beweise vorläge, dass der Buchstabe "T" alleine schon von der Bevölkerung als Hinweis auf die Telekom verstanden werde. Einen entsprechenden Beweisantrag hatte die Telekom bislang nicht gestellt. Dies holte sie anschliessend nach.

Dies wiederum führt aber dazu, dass ein unabhängiges Gutachten einzuholen ist, dessen Kosten das Gericht selbst auf mindestens 30.000 EUR eingeschätzt hat. Zwar muss die Telekom vorfinanzieren, am Ende zahlt aber der Verlierer. Für zusätzliche Verunstimmung auf Seiten von Team-Konzept sorgte die Entscheidung des Gerichts, den Streitwert auf 500.000 EUR zu belassen, wodurch sich die drohenden Gesamtkosten allein für die erste Instanz verdreifacht haben. "Wir haben zwar teilweise Recht bekommen. Jetzt wird uns aber mit der Kostenkeule gedroht. Das ist doch dann nur noch zynisch, wenn man uns empfiehlt, uns gut zu überlegen, ob wir uns das als kleines Unternehmen überhaupt leisten können," ist auch Andreas Schmidt, ebenfalls Geschäftsfüher von Team-Konzept, aufgebracht. "Wir haben Recht, trotzdem setzt man uns so unter Kostendruck, dass das Ganze für uns durch den finanziellen Knebel eigentlich nicht mehr streitbar ist."

Das Gericht hat eine Frist bis zum 15.8. gesetzt, bis zu dem sich beide Parteien gütlich einigen sollen, ansonsten wird am 2.9. über das weitere Verfahren und die Ausgestaltung des neuen Gutachtens entschieden. Die von der Telekom vorgelegten Gutachten erachtete das Gericht aufgrund suggestiver Fragestellungen als nicht ausreichend an.

"Wir müssen uns jetzt erstmals beraten und uns ausrechnen, ob wir uns unser Recht überhaupt leisten können. Aber wir haben in letzter Zeit so viel Zuspruch bekommen, das ermuntert natürlich weiter zu machen," zeigt sich Udo Blenk verbittert aber auch kämpferisch. "Schliesslich geht’s jetzt um nichts weniger als um die Monopolisierung eines Buchstabens. Und wir wollen schliesslich, dass die Buchstaben frei bleiben dürfen."

Quelle: Pressemitteilung der Team-Konzept v. 15.07.2003

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