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OLG Düsseldorf: Auch TLD ".info" verletzt deutsches Recht

Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 15.07.2003 - Az.: 20 U 43/03), Urteil online unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20030241.htm, hatte darüber zu entscheiden, ob die Domain "www.solingen.info" das Namensrecht (§ 12 BGB) der Stadt Solingen verletzt.

In Domain-Rechtsstreitigkeiten ist es ständige Rechtsprechung, dass die Städte grundsätzlich einen Anspruch auf die DE-Domain mit dem betreffenden Ortsnamen haben (vgl. dazu grundlegend die Rechts-FAQ: Domain-Recht von RA Dr. Bahr unter http://www.dr-bahr.com/faq/faq_rechtderneuenmedien.php#RechtderNeuenMedien_id3).

Die Düsseldorfer Richter bejahten den Anspruch der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft. Dabei wird maßgeblich auf die Besonderheit abgestellt, dass die TLD "info" - so die Richter - weder eine besondere Branche noch einen Staat kennzeichnen würde. Insoweit bestehe eine erhebliche Verwechslungsgefahr, die auch nicht durch entsprechende Hinweise und Inhalte auf der Domain ausgeschlossen werden könnten.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Beklagten-Seite wird aller Voraussicht nach Revision beim BGH einlegen.

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