Bayern und Thüringen wollen im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Bundesrat eine neue Gesetzesinitiative einreichen, wonach bestimmte Internet-Daten ein halbes Jahr gespeichert werden dürfen.
Siehe dazu auch die Pressemitteilung des Thüringer Justizministeriums.
Unter welchen Voraussetzungen bislang Internet-Daten gespeichert werden dürfen, kann in der Rechts-FAQ: Datenschutzrecht von RA Dr. Bahr nachgelesen werden.