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OLG Koblenz: Einseitiges Provider-KündigungsR unzulässig

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. weist in ihrer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass sie vor dem OLG Koblenz (Urt. v. 30.10.20032 - Az.: 2 U 504/ 03) gegen den bekannten Internet-Provider 1&1 Internet AG im Streit um eine Vertragsklausel obsiegt hat.

Inhaltlich ging es um die Frage, ob für den Kunden und den Internet-Provider für ein und denselben Vertrag unterschiedliche Kündigungsfristen gelten können. Während der Kunde eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten hatte, konnte der Internet-Provider den Vertrag jederzeit mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist beenden.

Hierin sahen die Koblenzer Richter eine unzulässige, einseitige Benachteiligung des Kunden.

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