Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Koblenz: E-Mail mit Vertragsänderungen zu Webhosting-Tarifen durch 1&1 Internet wettbewerbswidrig

E-Mails, bei denen der Anbieter 1&1 Internet AG Vertragsänderungen zu den Webhosting-Tarifen ankündigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen reagiert, sind wettbewerbswidrig (OLG Koblenz, Urt. v. 12.09.2012 - Az.: 9 U 309/12).

Das bekannte Internet-Unternehmen hatte an seine Kunden nachfolgende E-Mail verschickt:

"Wenn Sie sich für das Angebot entscheiden, müssen Sie nichts weiter tun. Wir benötigen von Ihnen keine ausdrückliche Annahmebestätigung. Falls Sie aber auf die vielen Features wider Erwarten verzichten möchten, teilen Sie uns bitte innerhalb einer Frist von 4 Wochen (...) mit, dass Sie unser Angebot ablehnen. Ansonsten tritt die Preisanpassung mit der nächsten regulären Abrechnung in Kraft (...)."

Es ging dabei um die Änderungen bestimmter kostenpflichtiger Webhosting-Tarife.

Die Koblenzer Richter stellten fest, dass solche E-Mails wettbewerbswidrig sind.

Denn durch den Inhalt werde der Verbraucher über die tatsächliche Rechtslage getäuscht. Ein bestehender Vertrag könne nicht durch einseitige Erklärungen preislich angepasst werden. Vielmehr müsse der Kunde solchen Erhöhungen aktiv zustimmen. Es reiche nicht aus, dass der Kunde nicht reagiere, sondern vielmehr müsse er tätig werden und seine Genehmigung erteilen.

Die E-Mail erwecke jedoch den Eindruck, dass eine automatische Presianpassung stattfinde und legal sei, wenn der Verbraucher nicht innerhalb von 4 Wochen reagiere. Der Kunde werde also über die Rechtslage bewusst in die Irre geführt.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen